Der Haushalt für die Jahre 2013 und 2014 wurde am 10. Dezember 2012 von Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse und Stadtkämmerer Dieter Feid in den Stadtrat eingebracht. Verabschiedet wurde der Etat in der Stadtratssitzung am 4. März 2013.

Schaubilder zum Jahresergebnis 2012

Haushaltsverfügung 2013/2014

In der Haushaltsverfügung 2013/2014 hat die ADD die "permanenten, intensiven und konsequenten Konsolidierungsbemühungen" der Stadt Ludwigshafen ausdrücklich gewürdigt. Da der Haushalt in beiden Haushaltsjahren sowohl den Ergebnishaushalt als auch den Finanzhaushalt in hohem Maße gegen das überragende gesetzliche Gebot des Haushaltsausgleichs (Paragraf 93 Absatz 4 Gemeindeordnung, Paragraf 18 Absatz 1 Nr. 1 Gemeindehaushaltsverordnung) verstößt, erfolgte die Haushaltsgenehmigung unter Auflagen. So wurde die Stadt zum Beispiel im Bereich des Ergebnishaushalts verpflichtet, Haushalts- und Restrukturierungsmaßnahmen zu ergreifen, die das negative Jahresergebnis im Jahr 2014 mindestens um 1,7 Millionen Euro verbessern, wobei ein Teil dieser Einsparauflage im Bereich der freiwilligen Leistungen zu realisieren ist.

Die im Finanzhaushalt vorgesehenen Investitionskredite zur Finanzierung von Investitionen wurden unter der Bedingung genehmigt, dass diese Investitionskredite nur für solche Vorhaben verwendet werden dürfen, welche nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt nicht beeinträchtigen oder einen der bekannten Ausnahmetatbestände (wie zum Beispiel gefahrdrohende Zustände, Unabweisbarkeit, Landeszuweisung und dringendes Gemeinwohlinteresse) erfüllen. Vorhaben über 100.000 Euro bedürfen auch zukünftig der Einzelfreigabe durch die ADD.

Zur Umsetzung der geforderten finanziellen Verbesserungen hat der Stadtvorstand beschlossen Nachtragshaushalte 2013 und 2014 in der Septembersitzung des Stadtrates vorzulegen und für 2013 eine Haushaltssperre in Höhe von 1,8 Millionen Euro zu erlassen.

In den kommenden Wochen wird intensiv beraten werden, wie die Vorgaben der ADD umgesetzt werden können. Die Stadt ist sich dabei der Verantwortung für die kommenden Generationen bewusst. Ziel ist es Ludwigshafen weiterhin als attraktiven Lebens- und Wohnort für die Menschen gestalten. Das vorrangige Ziel ist es, der Ludwigshafener Stadtpolitik diesen Gestaltungsspielraum zu erhalten. Das geht nur, wenn die Stadt auch in der Lage ist, freiwillige Leistungen zu erbringen. Ohne Sport und Kultur, ohne ein lebendiges Vereinsleben leidet die Lebensqualität in Ludwigshafen. Es gehört zum Kernbestand der kommunalen Selbstverwaltung, nicht nur Gesetze von Bund und Land zu vollziehen, sondern in eigener Verantwortung das Leben vor Ort zu gestalten. Und es liegt in der Verantwortung der Länder, die finanziellen Rahmenbedingungen für die Kommunen so zu setzen, dass sie einen eigenen Gestaltungsspielraum haben.