Schöffenwahl 2024
Bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein läuft die Vorbereitung der Schöffenwahl für die Amtszeit 2024 bis 2028.
Interessierte können sich bis 31. März 2023 bei der Stadtverwaltung bewerben.Gesucht werden Menschen, die als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung teilhaben wollen.
Die Schöffinnen und Schöffen nehmen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafverfahren vor den Amtsgerichten und dem Landgericht verantwortungsvolle Aufgaben wahr. Dazu werden sie von ihrem Arbeitgeber freigestellt. Die Schöffinnen und Schöffen entscheiden mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und -richter darüber, ob die Angeklagten der Straftaten schuldig sind, die ihnen vorgeworfen werden und wie in diesem Fall zu bestrafen ist.
Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich, dafür verlangt es ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Vorurteilsfreiheit auch in Extremsituationen, Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Intuition, logisches Denkvermögen, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und nicht zuletzt Kompromissbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit und Dialogfähigkeit. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Zweistufiges Wahlverfahren
Die Wahl der Schöffinnen und Schöffen vollzieht sich in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst erstellen die Verwaltungen die Vorschlagslisten. Diese müssen doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten, wie tatsächlich benötigt werden. Die Auswahl der Haupt- und Ersatzschöffinnen und -schöffen trifft dann der Schöffenwahlausschuss bei den Gerichten. Dies geschieht in der zweiten Jahreshälfte.
Die ausgewählten Schöffinnen und Schöffen werden anschließend benachrichtigt.
Wann kann ich Schöffin beziehungsweise Schöffe werden?
Wer Schöffe werden möchte, muss zum 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und in Ludwigshafen am Rhein wohnen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Bewerbende dürfen auch nicht insolvent sein. Gesundheitlich müssen Schöffinnen und Schöffen fähig sein, auch mehrtägige Hauptverhandlungen zu bestreiten.
Bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Vollstreckungs-, Justiz- und Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und -anwälte, Notarinnen und Notare sowie Religionsdienerinnen und -diener dürfen nicht als Schöffinnen und Schöffen tätig sein.
Was muss ich tun, wenn mich das Schöffenamt interessiert?
Da man als Schöffe nur an einem Gerichtzweig tätig sein kann, sollten sich Bewerbende zunächst entscheiden, ob sie sich bei den Strafgerichten oder bei den Jugendkammern bewerben möchten. Interessierte richten ihre Bewerbung bis spätestens 31. März 2023 an die Stadtverwaltung Ludwigshafen. Dazu das entsprechende Formular ausfüllen und unterschreiben. Es kann per Post oder eingescannt per E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden.
Bewerbungen für ehrenamtliche Strafrichterinnen und -richter gehen an:
Stadtverwaltung Ludwigshafen
Bereich Recht, Schöffenwahl
Tobias Ohr
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen.
Oder per E-Mail mit Betreff Schöffenwahl an: tobias.ohr@ludwigshafen.de
Kontaktperson:
Tobias Ohr
Telefon: 0621 504-3024
Bewerbungen für das Amt als Jugendschöffin oder -schöffe gehen an:
Stadtverwaltung Ludwigshafen
Jugendamt, Jugendschöffe
Birgit Schöpf
Westendstraße 17
67059 Ludwigshafen
Oder per E-Mail mit Betreff Jugendschöffe an: jugendamt@ludwigshafen.de
Kontaktperson:
Ramon Holweck
Telefon: 0621 504-3649