Aufgabe

Im Rahmen der Gefahrenabwehr

Vorbeugender Gefahrenschutz: Beteiligung am Genehmigungsverfahren (beispielsweise Baurecht, Immissionsschutzrecht, Störfallverordnung), Beratung zur Vorbeugung von Gefahren, Beteiligung bei der Konzipierung der Löschwasserversorgung, Beratung beim Aufstellen und Fortschreiben der betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, Beratung bei der Installation von Brandmelde- und Löschanlagen, Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen in baulichen Anlagen, Entscheidung und Gestellung von Sicherheitswachen im Brandschutz und Rettungsdienst;

Abwehrender Gefahrenschutz: Sicherstellen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe mit dem Technischen Dienst; Wasserschutz (einschließlich Tauchwesen), Schutz bei Gefahrstoffunfällen und sonstigen gefahrbringenden Ereignissen, Koordinierung städtischer Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen, die nicht in die eigentliche Aufgabe der Feuerwehr fallen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind folgende Maßnahmen erforderlich: Bau, Unterhaltung und Verwaltung der Fahrzeuge und gesamten feuerwehrtechnischen Ausrüstung, Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen, Erstellung und Fortschreibung von Alarm- und Einsatzplänen, Förderung der Selbsthilfe der Bevölkerung, Information der Bevölkerung, Aufsicht und Zusammenarbeit mit den Werkfeuerwehren und den betrieblichen Selbsthilfekräften.

Aufgaben im Katastrophenschutz

Planung der Katastrophenabwehr, Aufstellen von Einheiten und Einrichtungen, Bildung von Stäben, Aus- und Fortbildung der Angehörigen des Katastrophenschutzes einschließlich des Stabspersonals sowie Durchführung von Übungen, Erstellung und Fortschreibung von Alarm- und Einsatzplänen, Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen.
Aufgaben im Rettungsdienst: Unterstützung und Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen und den für den Rettungsdienst notwendigen Einrichtungen, Bauliche Einrichtung, Finanzierung und Unterhaltung der Rettungswachen, Bau, Betrieb und Unterhaltung der Rettungsleitstelle.

Aufgaben im Gesundheitswesen

Koordinierung der Alarm- und Einsatzpläne des Gesundheitswesens, Unterstützung bei der Aus- und Fortbildung der Angehörigen des Gesundheitswesens einschließlich Durchführung von Übungen, Zusammenarbeit mit den Behörden und Organisationen des Gesundheitswesens.

Aufgaben in Angelegenheiten der Zivilen Verteidigung, des Zivilschutzes und des erweiterten Katastrophenschutzes.