Aufgabe

  • Dem Bereich Öffentliche Ordnung obliegen Aufgaben der Gefahrenabwehr und des Gesundheitswesens. Dazu zählen beispielsweise: Lebensmittelüberwachung, gesundheitlicher Verbraucherschutz, Gaststättenrecht, Spielverordnung, unhygienische Zustände, Rattenbekämpfung, aber auch Unterbringungen nach dem Gesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG) und Heilpraktikerzulassungen.
  • Neben dem Vollzug der städtischen Gefahrenabwehrverordnung ist der Bereich Öffentliche Ordnung zuständig zur Gefahrenabwehr bei Versammlungen und Demonstrationen sowie beim Umgang mit Waffen und Munition. Weitere Aufgaben nimmt der Bereich Öffentliche Ordnung wahr auf den Gebieten Ladenschlussgesetz, Sonn- und Feiertagsgesetz, Veranstaltungen auf der Straße, Warenauslagen, Verkauf aus Kraftfahrzeugen, Straßenlokalen und dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz sowie die Überwachung zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes.
  • Der Bereich Öffentliche Ordnung betreibt das Fundbüro und unterstützt mit seinem Vollzugsdienst andere Bereiche der Stadtverwaltung.
  • Darüber hinaus ist hier die Gewerbebehörde angesiedelt. Diese ist zuständig für die Erteilung von Gewerbeerlaubnissen und Ausstellung von Reisegewerbekarten, sowie deren Überwachung, wie beispielsweise Schwarzarbeit oder Firmierung.
  • Der Kommunale Vollzugsdienst ist von November bis März von 6 bis 24 Uhr und von April bis Oktober 24 Stunden unter der Hotline 0621 504-3471 erreichbar.