Das Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG) ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Es ersetzt das bislang geltende Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG).

Das Gesetz überträgt den Kommunen die Planung und Koordination von Hilfen für psychisch kranke Menschen, die im Rahmen eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes erbracht werden sollen als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung. Für die Umsetzung dieses Auftrages ist die Koordinierungsstelle für Gemeindepsychiatrie verantwortlich.

Psychische Erkrankungen kommen in unserer Gesellschaft ebenso häufig vor wie körperliche Erkrankungen. Etwa jeder dritte Bundesbürger und jede dritte Bundesbürgerin leiden im Verlauf ihres Lebens einmal an einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung. Neben der gesundheitlichen Beeinträchtigung bringen psychische Leiden meist auch einen gravierenden Einschnitt in das Leben des Betroffenen mit sich. Aus diesem Grund ist die gesetzliche Aufgabe darauf ausgerichtet, auf eine flächendeckende, gemeindenahe, am Sozialraum orientierte Versorgungsstruktur für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen hinzuwirken. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die wohnortnahe Versorgung von Menschen mit schweren chronisch psychischen Beeinträchtigungen und Suchterkrankungen. Gerade Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen sind in ihren gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt, was sich wiederum negativ auf den Krankheitsverlauf auswirkt. Deshalb muss das Ziel der Hilfen über die Behandlung hinaus auch die Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten in verschiedenen Lebensbereichen umfassen.

Ziele

  • Gleichstellung von psychisch kranken und suchtkranken Menschen mit körperlich Erkrankten
  • Vermeidung von Ausgrenzung und Abbau von Stigmatisierung
  • Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten für schwer psychisch erkrankte Menschen
  • Weiterentwicklung von sektorenübergreifender Vernetzung im Gemeindepsychiatrischen Hilfesystem

Arbeitsfelder

  • Erwachsenenpsychiatrie
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Gerontopsychiatrie
  • Sucht

Aufgaben

  • Entwicklung und Unterstützung gemeindenaher Verbundstrukturen anhand aktueller Versorgungsbedarfe
  • Unterstützung einer wohnortnahen, aufeinander abgestimmten Angebotsstruktur in den Bereichen:
    Prävention
    Behandlung
    Wohnen
    Teilhabeförderung
    Pflege
    Selbsthilfe
  • Geschäftsführung unterschiedlicher Gremien und Arbeitskreise:
    Beirat für psychische Gesundheit
    Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft
    Besuchskommission
    Kinder- und Jugendpsychiatrisches Forum
    Demenzverbund Ludwigshafen
    Ludwigshafener Initiative gegen Depression
  • Vertretung des Beirates für psychische Gesundheit im Behindertenbeirat der Stadt Ludwigshafen
  • Organisation der Geschäftsstelle des Krisentelefons für psychisch kranke Menschen und ihre Angehörigen
  • Themenbezogene Öffentlichkeitsarbeit

Beirat für psychische Gesundheit

  • Mitglieder: Vertreterinnen und Vertreter der an der Versorgung psychisch erkrankter Personen beteiligter Organisationen einschließlich der Leistungs- und Kostenträger, Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe und Selbstvertreter sowie der Angehörigen psychisch erkrankter Personen
  • Der Beirat für psychische Gesundheit berät die Stadt Ludwigshafen am Rhein in grundsätzlichen Fragen der Planung und Koordination der örtlichen Versorgung psychisch erkrankter Personen. Er hat darauf zu achten, dass es ein vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot psychiatrischer Hilfen gibt. Bezüglich gemeindenaher Versorgungserfordernisse kann der Beirat Empfehlungen aussprechen.
  • Vorsitzende: Sozialdezernentin der Stadt Ludwigshafen
  • Geschäftsführung: Koordinierungsstelle für Gemeindepsychiatrie

Besuchskommission

Die Besuchskommission ist eine unabhängige Fachkommission, die vom Stadtrat für jeweils fünf Jahre berufen wird. Aufgabe der Besuchskommissionen nach PsychKHG ist die Überprüfung der Einhaltung der Rechte der Patientinnen und Patienten in der für sie einschneidenden und belastenden Situation der Unterbringung.

Sie soll sich aus Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Berufsgruppen und Interessensvertretern der gemeindenahen Psychiatrie zusammensetzen:
1. eine Fachärztin oder ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
2. eine Betreuungsrichterin oder ein Betreuungsrichter
3. eine psychiatrieerfahrene Person
4. eine Angehörigenvertreterin oder ein Angehörigenvertreter
5. eine Pflegefachfrau oder ein Pflegefachmann mit Berufserfahrung im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie
6. eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut
7. ein Vertreter oder eine Vertreterin, je nach örtlichen Gegebenheiten

Für den Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie gelten bei den Punkten 1, 2, 5 und 6 folgende Besonderheiten:
1. Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
2. Familienrichterin oder ein Familienrichter
5. Pflegefachfrau oder ein Pflegefachmann mit Berufserfahrung im Fachgebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
6. Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut mit Erfahrung auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Die Geschäftsführung liegt bei der Koordinierungsstelle für Gemeindepsychiatrie.