Egal ob körperbehindert, hör- oder sehbehindert, sprach-, geistig oder seelisch behindert, egal ob es um eine angeborene Beeinträchtigung geht oder um eine im Laufe des Lebens erworbene - Menschen mit Behinderung soll eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden.

Hierzu bedarf es der Unterstützung bestehender und neuer Initiativen und entsprechender Einrichtungen und Träger, um frühzeitig und möglichst umfassend zu beraten, die erforderlichen vielseitigen medizinisch-therapeutischen Behandlungsangebote zu machen, im Vorschul- und Schulalter als Ergänzung der Familienerziehung entsprechende Bildungsinhalte zu vermitteln, Wege zu einem erfolgreichen Berufs- und Arbeitsleben zu erschließen.

Diese vielfältigen Aufgaben der Teilhabe erfordern den Einsatz aller Mitglieder der Gesellschaft: der staatlichen und kommunalen Stellen, der verschiedenen Gruppierungen unserer Gesellschaft, der Wirtschaft und Industrie, der  Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, aber auch gerade jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers und ebenso der Betroffenen selbst.

Oberstes Ziel dieser Bemühungen und Maßnahmen ist die möglichst eigenständige Lebensgestaltung des Menschen mit Behinderung selbst, seine Eigenverantwortlichkeit und die partnerschaftliche Selbstverständlichkeit des Umgangs von Bürgerinnen und Bürgern mit und ohne Behinderung, sei es in der Nachbarschaft, in der Arbeitswelt, im Kultur- und Freizeitbereich.

Eine in diesem umfassenden Sinne verstandene Teilhabe bezieht auch die Angehörigen eines Menschen mit Behinderung in diese Beziehungen mit ein. Erfreulicherweise sind in den vergangenen Jahren neben den Bemühungen der öffentlichen Hand eine Reihe privater Initiativen entstanden, die aus der Not der eigenen Erfahrung heraus neue Wege zur Hilfe bedeuten. Das Angebot von Einrichtungen kommunaler und privater Träger konnte ausgebaut oder durch neue Zentren erweitert werden.