Der Pflegekinderdienst sucht für Kinder und Jugendliche aus der Stadt Ludwigshafen und dem Rhein-Pfalz-Kreis die passenden Familien aus und betreut die Pflegeverhältnisse nach der Vermittlung. Erste grundlegende Informationen haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengestellt.

Pflegekinderdienst

Der Pflegekinderdienst vermittelt sehr unterschiedliche Kinder und Jugendliche in Familien. Ebenso bunt und vielfältig ist daher die Mischung der Familien, die als Pflegefamilie, Sonderpädagogische Pflegefamilie, Bereitschaftspflegefamilie oder Gastfamilie Kinder oder Jugendliche bei sich zu Hause betreuen.

Wie lange kann ein Pflegeverhältnis dauern?

Pflegeverhältnisse können auf Dauer angelegt, zeitlich befristet oder offen gestaltet sein:

Auf Dauer angelegt sind Pflegeverhältnisse, bei denen zwischen allen Beteiligten klar ist, dass ein Verbleib des Kindes oder Jugendlichen in der Pflegefamilie bis zu seiner Verselbständigung wahrscheinlich ist. Dies kann sich aus der Situation der Herkunftsfamilie ableiten, kann aber auch in der Situation des Kindes oder Jugendlichen begründet sein. Gewachsene Bindungen, verlässliche Beziehungen und das Ziel der Entwicklung einer stabilen Persönlichkeit und des Hineinwachsens in unsere Gesellschaft mit ihren  Leistungsanforderungen können für solche Entscheidungen ausschlaggebend sein.

Es gibt Pflegeverhältnisse, die von Beginn an befristet angelegt sind. Dies ist dann auch der Wunsch aller Beteiligten. In befristeten Pflegeverhältnissen können Kinder und Jugendliche betreut werden, deren Eltern aufgrund verschiedener Umstände vorübergehend nicht in der Lage sind ihre Kinder zu betreuen, zum Beispiel wegen stationärer Therapien, Kuren oder Krankenhausaufenthalte. Die Pflegeverhältnisse sind von Beginn an als Überbrückung vorgesehen und in dieser Form mit allen Beteiligten vereinbart.

Bei offenen Pflegeverhältnissen ist die Dauer zunächst noch nicht absehbar. Die Kinder und Jugendlichen leben bis auf weiteres in ihren Pflegefamilien. Es gibt jedoch gleichzeitig eine Hilfe für die leiblichen Eltern mit dem Ziel sie so zu stärken, dass sie die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder wieder selbst übernehmen können. Ziele und Zeiträume dieses Prozesses werden im Hilfeplan vereinbart. Gelingt es nicht, diese Ziele in einem angemessenen Zeitraum zu erreichen, entscheiden Sorgeberechtigte und Jugendamt in Kooperation mit dem Pflegekinderdienst über den dauerhaften Lebensort des Kindes oder des Jugendlichen. Offene Pflegeverhältnisse können und sollen nach Möglichkeit in Dauerpflegeverhältnisse umgewandelt werden, wenn die Kinder und Jugendlichen nicht in ihre eigene Familie zurückkehren können.

Der Pflegekinderdienst ist jederzeit auf der Suche nach Familien, die sich vorstellen können Kinder oder Jugendliche bei sich aufzunehmen, so lange es nötig ist.

Angebote für Pflegeltern

Die Aufgabe, ein Kind oder Jugendlichen in der eigenen Familie zu betreuen, bringt viel Freude und schöne Erlebnisse mit sich, ist aber auch immer wieder eine Herausforderung. Für Pflegeeltern gibt es daher neben der direkten Beratung und Begleitung durch den Pflegekinderdienst weitere Angebote zur Unterstützung bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Wir bieten Pflegefamilien Fort- und Weiterbildung zu Themen an, mit denen Pflegefamilien immer wieder zu tun haben. Das können z.B. Informationen zur Entwicklung von Kindern sein, aber auch speziellere Themen wie den Umgang mit der Tatsache, dass Pflegekinder "mehrere Eltern" haben oder sich als Jugendliche oft wieder stärker für ihre Herkunftsfamilie interessieren. Der Pflegekinderdienst des LuZiE arbeitet hier eng mit der Familienbildung im Heinrich-Pesch-Haus zusammen. Auch die Seminare für Pflegeelternbewerber finden hier statt.

(Bereitschafts-) Pflegefamilien haben die Möglichkeit gemeinsam mit anderen Pflegeltern eine Supervisionsgruppe zu besuchen. Hier stehen der Austausch der Erfahrungen untereinander und das Reflektieren von Themen und Problemen, denen Pflegefamilien begegnen, im Vordergrund. Ziel ist es Anregungen und Lösungen zu erarbeiten, die den Pflegefamilien bei der Bewältigung ihres Alltags mit dem betreuten Kind oder Jugendlichen helfen. Für Sonderpädagogische Pflegestellen ist regelmäßige Supervision verpflichtend.