Die in Ludwigshafen bestehenden berufsbildenden Schulen gliedern sich den verschiedenen Berufszweigen entsprechend in technische, naturwissenschaftliche, wirtschaftliche sowie hauswirtschaftliche und sozialpädagogische Schulen. Sie bieten zeitgemäße Bildungsangebote vielfältiger Art in den Schulformen:

  • Berufsschule,
  • Berufsaufbauschule,
  • Berufsfachschule,
  • Fachoberschule,
  • berufliches Gymnasium,
  • Fachschule.

Die Berufsschule besucht, wer seine zwölfjährige Pflicht zum Schulbesuch noch nicht erfüllt und mindestens neun Jahre lang Schulen besucht hat, sich nicht für den Besuch einer anderen Schulart oder Schulform entschieden hat und nicht vom Schulbesuch nach § 48 des Schulgesetzes befreit ist. Eltern und Auszubildende sind verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Anmeldung der Schulpflichtigen zu sorgen. Die Anmeldezeiten werden jährlich in den Tageszeitungen bekannt gegeben.

Besteht nach Ablauf von zwölf Schuljahren noch ein Berufsausbildungsverhältnis, so hat der Auszubildende die Berufsschule bis zu dessen Abschluss zu besuchen. Wer ein Berufsausbildungsverhältnis nach Beendigung der Pflicht zum Schulbesuch begründet hat, ist bis zu dessen Abschluss zum Besuch der Berufsschule berechtigt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Die genannten Berufsschulen sind grundsätzlich für die Berufsschulpflichtigen zuständig, die in der Stadt Ludwigshafen am Rhein und in den umliegenden Gemeinden Altrip, Birkenheide, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Fußgönheim, Limburgerhof, Mutterstadt, Neuhofen, Hochdorf-Assenheim und Rödersheim beschäftigt sind oder hier wohnen, ohne einer Beschäftigung nachzugehen.

Die anderen Schulen sind Wahlschulen, das heißt freiwillig zu besuchende Schulen mit unterschiedlichen Aufnahmevoraussetzungen und Bildungsabschlüssen.

Die Anmeldungen für die Wahlschulen müssen jeweils zwischen dem 1. Februar und 1. März eines jeden Jahres eingereicht werden.