Die Stadt Ludwigshafen am Rhein möchte mit dem Angebot der Betreuenden Grundschule die Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern unterstützen, um Berufstätigkeit und Familie besser miteinander vereinbaren zu können.

Wie erfolgt die Anmeldung?

Schulkinder, die den Hort besuchen und die Frühbetreuung der Betreuenden Grundschule (Montag bis Donnerstag, 7 bis 8 Uhr) in Anspruch nehmen, sind nicht zusätzlich für die Betreuenden Grundschule anzumelden

Die Anmeldung erfolgt durch Online-Antrag.

Online-Antrag

Sie muss für jedes Schuljahr neu durchgeführt werden.

Welche sonstigen Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?

Beantragen Sie eine Kostenbefreiung, so müssen Sie zudem einen Nachweis (Bescheid) in digitaler Form hochladen.

Für eine Abmeldung vor Ende des laufenden Schuljahres bedarf es zwingend einer Begründung die sie belegen müssen. Entsprechende Nachweise (pdf, jpg, png) sind im Rahmen der online Abmeldung digital vorzuhalten und hochzuladen.

Wann kann ich mein Kind anmelden?

Anmeldungen für das laufende Schuljahr sind zu jeder Zeit online möglich. Die Anmeldung für das kommende Schuljahr, kann frühestens ab dem 1. Januar des Kalenderjahres erfolgen, indem die Betreuung nach den Sommerferien beginnen soll.

Wie lange gilt eine Anmeldung?

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für ein komplettes Schuljahr verbindlich ist.

Wie sind die Betreuungszeiten?

Die Betreuungszeiten sind grundsätzlich von Montag bis Freitag von 7 bis 8 Uhr und 12 bis 14 Uhr. Je nach Schule wird die Betreuung auch von 12 bis 16 Uhr angeboten. Für Ganztagsschülerinnen und -schüler ist eine ergänzende Betreuung unter Berücksichtigung der Anzahl der angemeldeten Schülerinnen und Schüler möglich. In den Ferien oder sonstigen unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Betreuung.

Wie hoch ist der Elternbeitrag?

Die Höhe der monatlichen Elternbeiträge ergibt sich aus der jeweils gültigen Satzung über die Betreuungseinrichtung und betragen derzeit.

  • Betreuung 7 bis 8 Uhr und 12 bis 14 Uhr - 30 Euro
  • Betreuung 7 bis 8Uhr und 12 bis 16 Uhr (nicht an allen Grundschulen möglich) - 60 Euro
  • ergänzend Betreuung (7 bis 8 sowie freitags bis 14 Uhr) neben dem Besuch einer Ganztagsschule - 16 Euro
  • ergänzend Betreuung (7 bis 8 sowie freitags bis 16 Uhr) neben dem Besuch einer Ganztagsschule - 32 Euro
  • ausschließlich morgens (7 bis 8 Uhr) bei Teilung eines Betreuungsplatzes – 10 Euro
  • ausschließlicher mittags (12 bis 14 Uhr) bei Teilung eines Betreuungsplatzes – 20 Euro
  • ausschließlicher mittags (12 bis 16 Uhr) bei Teilung eines Betreuungsplatzes – 50 Euro

Habe ich einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz?

Die Stadt Ludwigshafen am Rhein möchte mit dem Angebot der Betreuenden Grundschule die Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern unterstützen, um Berufstätigkeit und Familie besser miteinander vereinbaren zu können. Der Stadtrat hat hierzu eine Betreuungssatzung verabschiedet. Diese ist die Grundlage für das Angebot der Betreuenden Grundschule in Ludwigshafen. Sie steht zum herunterladen bereit.

Ein Anspruch auf einen Platz bei der Betreuenden Grundschule besteht nicht. Der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung startet für die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen mit dem Schuljahr 2026/2027.

Bekommt mein Kind immer einen Betreuungsplatz?

Die Aufnahme des Kindes zur Betreuenden Grundschule erfolgt, nach Empfehlung der Schulleitung, durch den Schulträger. Sofern die Kapazität der Plätze erschöpft ist, werden Interessenten zunächst auf einer Warteliste geführt.

Wer kann die Betreuende Grundschule besuchen?

Aufnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Grundschule.

Zudem können Schülerinnen und Schüler aus städtischen Horten, die Frühbetreuung ihrer Schule, ohne Anmeldung besuchen. Die betreffenden Schülerinnen und Schüler werden von der Hortleitung an die Betreuung gemeldet.

An welchen Schulen bietet die Stadt die Betreuende Grundschule an?

Die Stadt Ludwigshafen bietet an fast allen städtischen Grundschulen die Betreuende Grundschule an. An der Wittelsbachschule erfolgt die Schulkinderbetreuung über den Förderverein der Schule.

Was wird bei der Betreuenden Grundschule mit den Schülerinnen und Schülern unternommen?

Bei der Betreuenden Grundschule handelt es sich um eine "reine" Betreuungsmaßnahme. Nachhilfe oder Hausaufgabenhilfe werden in der Regel nicht erteilt.

Ist eine Kostenbefreiung möglich?

Eine Befreiung von der Zahlungspflicht (Kostenbefreiung) ist möglich bei Empfängerinnen und Empfängern von SGB II (Arbeitslosengeld II), SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt), WoGG (Wohngeld), § 6a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) oder AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz)

Wie beantrage ich die Kostenbefreiung?

Die Befreiung beantragen Sie online im Rahmen der Anmeldung. Den gültigen Bescheid müssen Sie hierzu digital (pdf, jpg, png,) vorhalten und während der Antragstellung hochladen.

Sollten die Voraussetzungen für eine Kostenbefreiung bei der Anmeldung noch nicht vorliegen, so können Sie die Befreiung auch nachträglich beantragen.

Online-Antrag

Ab wann gilt die Kostenbefreiung?

Eine Befreiung kann frühestens zum Ersten des Monats erfolgen, in dem alle Nachweise eingereicht wurden. Eine rückwirkende Kostenbefreiung ist grundsätzlich nicht möglich.

Kann die Betreuungszeit geändert werden?

Grundsätzlich ist die Anmeldung für ein ganzes Schuljahr verbindlich.

Online-Antrag

Ist eine vorzeitige Abmeldung möglich?

Eine Abmeldung während des Schuljahres ist nur in folgenden Ausnahmefällen möglich:

  • Schulwechsel (Angabe neuer Schule erforderlich)
  • Wegzug (Angabe neuer Anschrift erforderlich)
  • Erhalt eines Hortplatzes (Nachweis zum Hochladen erforderlich)
  • Arbeitslosigkeit (Nachweis zum Hochladen erforderlich)
  • Sonstiges (Begründung ist anzugeben).

Die Abmeldung ist zu begründen, mit den hier aufgeführten Unterlagen nachzuweisen und über die online Abmeldung für die Betreuende Grundschule zu beantragen.

Online-Antrag

Wer kann mir bei weiteren Fragen helfen?

Wenden Sie sich bitte direkt an das Schulsekretariat oder senden Sie ein Mail an betreuung@ludwigshafen.de.