Alle Gymnasien des Landes sind grundsätzlich in ihrer Struktur identisch

  • Verbindliche Lehrpläne, gleiche Stundentafeln und ein übereinstimmendes Fächerangebot sichern die Gleichwertigkeit der Bildungsgänge und Schulabschlüsse. Über die Gemeinsamkeiten hinaus haben die einzelnen Gymnasien natürlich ihr eigenes Profil und lassen Schwerpunkte erkennen, die sich aus der besonderen Situation der jeweiligen Schule ergeben.

Voraussetzungen für den Besuch des Gymnasiums

  • Die Grundschulen geben im 4. Schuljahr eine schriftliche Empfehlung für den Besuch von Hauptschule, Realschule oder Gymnasium. Realschule oder Gymnasium werden empfohlen, wenn die Leistungen in Deutsch, Mathematik und Sachkunde mindestens befriedigend sind und das allgemeine Lernverhalten die Empfehlung rechtfertigt. Die Eltern entscheiden auf der Grundlage der Empfehlung der Grundschule, welche Schulart ihr Kind besuchen soll.

Anmeldung

  • Die Eltern können ihre Kinder in der Regel Mitte Februar, die genauen Anmeldetermine werden öffentlich bekannt gegeben, zu den üblichen Öffnungszeiten in den Sekretariaten der aufnehmenden Schulen anmelden.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen

  • Familienstammbuch oder Kopie der Geburtsurkunde, Halbjahreszeugnis der 4. Klasse, Durchschreibesatz der Anmeldung für den Besuch an weiterführenden Schulen.

Ziele des Gymnasiums

  • Die Ausbildung am Gymnasium führt in neun Jahren zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Eine breite Grundbildung in Verbindung mit der Fähigkeit zu theoretischem Denken und der Beherrschung entsprechender Arbeitsmethoden ermöglicht dem Abiturienten ein wissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder eine qualifizierte Berufsausbildung. Sein besonderes Profil erhält das Gymnasium durch das Fremdsprachenangebot. Jeder Schüler muss zwei (in altsprachlichen Gymnasien drei) Pflichtfremdsprachen erlernen. Weitere Fremdsprachen können wahlfrei belegt werden. Der Weg zum Abitur ist mit Rücksicht auf den Entwicklungsstand des jungen Menschen in drei Abschnitte gegliedert, nämlich in Orientierungsstufe, Mittelstufe und Oberstufe. Die beiden ersten Abschnitte werden zusammengezogen auch als Sekundarstufe I, der dritte Abschnitt als Sekundarstufe II bezeichnet.

A. Die Sekundarstufe I

Die Orientierungsstufe

  • Die Orientierungsstufe umfasst das 5. und 6. Schuljahr. Hier wird das Kind zielstrebig und zugleich behutsam in neue Fächer, insbesondere in die erste Fremdsprache, und in für das Gymnasium maßgebliche Arbeitsmethoden eingeführt. Wie lernt man Lernen? Wie behält man Gelerntes? Wie erfasst man Beobachtetes? Wie gibt man Informationen weiter? Wie bedient man sich der Sprache? So lauten einige der Grundaufgaben der Orientierungsstufe, die selbstverständlich auch für die einzelnen Fächer ein solides Fundament legen will. Entsprechend der besonderen Aufgabenstellung der Orientierungsstufe findet zwischen der 5. und 6. Klasse keine Versetzung statt. Zusammen mit der Versetzungsentscheidung am Ende der 6. Klasse erhalten die Schüler, denen ein Wechsel der Schullaufbahn anzuraten ist, eine schriftliche Empfehlung der Klassenkonferenz. Grundlage hierfür sind das allgemeine Lernverhalten und die Leistungen unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung des Schülers oder der Schülerin in der Orientierungsstufe. In besonderen Fällen ist auf Empfehlung der Klassenkonferenz schon nach dem Besuch der 5. Klasse ein Übergang in die Klassenstufe 6 einer anderen Schulart geboten. Stimmen die Eltern dem empfohlenen Schulwechsel nicht zu, bleibt der Schüler/die Schülerin in der bisher besuchten Schule. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Schüler, die am Ende der Orientierungsstufe nicht versetzt worden sind, das Gymnasium verlassen.

Die Mittelstufe

  • In den Klassen 7 bis 10 wird durch zusätzliche Fächer (zweite und unter Umständen dritte Fremdsprache, Geschichte, Sozialkunde, Physik, Chemie) der Horizont der Gymnasiasten erweitert. In vielfältiger Weise werden sie mit geistes- und naturwissenschaftlichen Erfahrungen konfrontiert, die das notwendige Fundament für den Besuch der Oberstufe legen. In dieser für die Entwicklung der Persönlichkeit so überaus wichtigen Phase zwischen dem 12. und 16. Lebensjahr bemüht sich das Gymnasium um eine zielgerichtete Lenkung anhand der anspruchsvoller werdenden Fächer und um ein vielseitiges Angebot, an dem die Schülerinnen und Schüler ihre besondere Interessenlage kennenlernen können.

B. Die Sekundarstufe II

(= gymnasiale Oberstufe, Mainzer Studienstufe, MSS) Die Sekundarstufe II umfasst die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Seit dem Schuljahr 1999/2000 ist in allen Gymnasien des Landes die gymnasiale Oberstufe (MSS) neu gestaltet:

  • Die gymnasiale Oberstufe besteht aus einer einjährigen Einführungsphase und einer zweijährigen Qualifikationsphase. Die beiden ersten Halbjahre der Oberstufe bilden eine Einführungsphase. In der Einführungsphase wird der Unterricht von Anfang an im Kurssystem, das heißt in Grund- und Leistungskursen erteilt. Das zweite Halbjahr der Einführungsphase und das erste Halbjahr der Qualifikationsphase überlappen sich. Für Schülerinnen und Schüler, die in die Jahrgangsstufe 12 versetzt werden, gilt also das Halbjahr der Jahrgangstufe 11 auch als erstes Halbjahr der Qualifikationsphase. Das bedeutet, dass die im 2. Halbjahr der Klasse 11 erzielten Leistungen sowohl zur Bildung der Jahresnoten, die über die Versetzung in die 12. Klasse entscheiden, als auch zur Berechnung der Gesamtqualifikation, das heißt zur Durchschnittsnote im Abiturzeugnis, herangezogen werden. Schülerinnen und Schüler, die nicht versetzt werden, wiederholen die gesamte Einführungsphase. In der Jahrgangsstufe 13 findet im Januar/Februar die schriftliche Abiturprüfung statt. Nach der schriftlichen Abiturprüfung geht der Unterricht in allen belegten Kursen weiter. Im März findet die mündliche Abiturprüfung statt. Die Jahrgangsstufe 13 endet spätestens zum 31. März. Das Abiturzeugnis verleiht die allgemeine Hochschulreife.

Schulleben, Unterricht, Versetzung

  • Die "Schulordnung für die öffentlichen Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Kollegs" von 1989 regelt das Schulleben und enthält die Versetzungsbestimmungen. Die Inhalte des Unterrichtes sind in den für alle Lehrer verbindlichen Lehrplänen festgelegt. An allen Gymnasien in Ludwigshafen ist die Fünf-Tage-Woche eingeführt.

Klassen- und Kursstärke

  • Die Klassenzahlen für die einzelnen Klassen sind für alle Schulen einheitlich festgelegt. Für die 5. bis 10. Klassen beträgt die Klassenmesszahl zurzeit 30 Schüler.

Durchlässigkeit der einzelnen Schulen

  • Es besteht die Möglichkeit, nach der 6. oder nach der 10. Klasse von der Haupt- oder Realschule auf ein Gymnasium überzuwechseln. Voraussetzung für den Übertritt ist eine Empfehlung der abgebenden Schule. Wer ohne Empfehlung in ein Gymnasium übertreten will, muss sich einer Aufnahmeprüfung unterziehen. Die zweite Fremdsprache ist Pflicht.

Schullaufbahnberatung

  • In jeder Schule ist mindestens eine Lehrkraft als Berater tätig, der Schülern und Eltern Auskunft über Schul- und Ausbildungswege geben kann.

Latinum

  • Das Latinum wird in Zusammenhang mit der Abiturprüfung unter bestimmten Bedingungen denjenigen Schülern zugesprochen, die mindestens fünf Jahre in Latein unterrichtet wurden und mit "ausreichend" (fünf Punkte) abgeschlossen haben. Für Ludwigshafener Gymnasien bedeutet dies: Theodor-Heuss-Gymnasium - Latinum für alle Schüler am Ende von Klasse 10. Alle anderen Gymnasien - Latinum nach Jahrgangsstufe 11 bei Lateinbeginn in Klasse 7, Latinum nach Jahrgangsstufe 13 bei Lateinbeginn in Klasse 9.

Informationstechnische Grundbildung (ITG)

  • An allen Gymnasien werden die Schülerinnen und Schüler in der Mittelstufe in die Grundlagen der EDV eingeführt.

Schülervertretung/Schülerzeitung

  • Alle Gymnasien haben für alle Klassenstufen gewählte Schülervertreter, Schülersprecher und Vertrauenslehrer, die sich für die Belange der Schüler einsetzen. An verschiedenen Gymnasien erscheinen turnusmäßig ausschließlich von Schülern verfasste Schülerzeitungen.

Außerunterrichtliche Aktivitäten an den Gymnasien

Arbeitsgemeinschaften

  • Alle Gymnasien in Ludwigshafen bieten eine Fülle von Arbeitsgemeinschaften im sportlichen, musischen, sprachlichen, naturwissenschaftlichen, informationstechnischen, umweltortientierten und sozialen Bereichen an, in denen die Schülerinnen und Schüler je nach Neigung und Belastbarkeit mitmachen können. Alle Gymnasien fördern die Schulgemeinschaft durch eigene Theatergruppen, Theater- und Konzertbesuche, Zusammenarbeit mit Theatern und Museen, Schullandheimaufenthalte und Studienfahrten.

Chor/Orchester

  • An allen Gymnasien existieren Chöre und Instrumentalgruppen beziehungsweise Orchester für Anfänger und Fortgeschrittene. Instrumente können zum Teil in den Schulen ausgeliehen werden.

Patenschaften

  • Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen beziehungsweise der Oberstufe betreuen an allen Gymnasien die Schülerinnen und Schüler der Orientierungsstufe.

Partnerschulen

  • Seit Jahren bestehen verschiedene Austauschprogramme der einzelnen Gymnasien mit Partnerschulen in Dessau, Frankreich, England, USA, Russland, Italien, Ungarn und viele mehr.

Betriebspraktika

  • An allen Gymnasien werden in Betrieben und Institutionen nach verschiedenen Modellen und in verschiedenen Jahrgangsstufen Betriebspraktika durchgeführt.

Finanzielle Zuwendungen

  • Bedürftige Schüler erhalten seitens des Landes Rheinland-Pfalz auf Antrag entsprechende Gutscheine zum Kauf von Lernmitteln.

Schülerfahrkarten

  • erhalten die Schüler gemäß den vom Gesetzgeber erlassenen Richtlinien.

Begabtenförderung

  • Begabte Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können Ausbildungsbeihilfe beantragen.

Fördervereine

  • Ehemalige Schülerinnen und Schüler, Eltern und Freunde der Schulen haben sich in Fördervereinen zusammengeschlossen, um durch geeignete Maßnahmen ihre Gymnasien zu unterstützen. In vielfältigen Aktivitäten (Schulfeste, Elterninformationen, Einzelveranstaltungen und andere) unterstützen sie ihre Schule mit Zuschüssen für die Anschaffung von Geräten, Hilfen für bedürftige Schülerinnen und Schüler zum Beispiel bei Studienfahrten.

Elternbeiräte

  • Gewählte Elternvertreterinnen und -vertreter sind in Klassenelternversammlungen, Sitzungen des Schulelternbeirates, im Schulausschuss und in vielen Gremien und Veranstaltungen aktiv am Schulleben beteiligt.