Auf dem Ludwigshafener Hauptfriedhof und auf dem Friedhof Oppau entstand ein 1.330 und 652 Quadratmeter großes Gemeinschaftsgrabfeld für Reihen- und Partnergrabstätten, das von Gärtnerinnen und Gärtnern betreut wird.

Für die Betreuung durch Gärtner haben die Stadt Ludwigshafen am Rhein, die Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland-Pfalz eG sowie der Verein für gärtnerbetreute Grabanlagen Ludwigshafen e.V. einen Vertrag zur "Sicherung der Dauergrabpflege bei Gemeinschaftsgrabstätten auf den Friedhöfen in Ludwigshafen" geschlossen.

Durch Abschluss des Rahmenvertrages wurde sichergestellt, dass während der Laufzeit des Nutzungsrechts eine friedhofsgärtnerische Grabgestaltung, Grabanpflanzung und Grabpflege erfolgt. Die Unterhaltung der Fläche geschieht in der Weise, dass die Genossenschaft die treuhänderische Verwaltung der eingezahlten Pflegegelder übernimmt und der Verein die Durchführung der friedhofsgärtnerischen Arbeiten hinsichtlich der gesamten Fläche und Gräber der Gemeinschaftsgrabstätten finanziert und gewährleistet.

Bei Vergabe des Nutzungsrechts vereinnahmt die Stadt beim Erwerber oder der Erwerberin die Grabnutzungsgebühr und führt zu deren Lasten gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Ludwigshafen die Beisetzung durch. Das Entgelt für eine standardisierte Grabpflege mit Rahmenpflege entrichten die Nutzungsberechtigten aufgrund eines für jede Grabstelle abgeschlossenen Dauergrabpflegevertrages an die Genossenschaft zur treuhänderischen Verwaltung und jährlichen Abrechnung gegenüber dem Verein.

Möglichkeit von Urnen- und Erdgrabstätten

Der Vertrag endet für die Reihengrabstätten nach Ablauf von 20 Jahren und für die Partnergrabstätten nach Ablauf von 30 Jahren, die Partnergrabstätten können nur für eine weitere Beisetzung verlängert werden. Es wird die Möglichkeit von Urnen- und Erdgrabstätten geben. Die gärtnerische Pflege umfasst Säubern und Abräumen der Grabflächen, Freihalten von Wildkraut, Schnitt der Pflanzen nach fachlichen Gesichtspunkten, Gießen und Düngen - soweit ortsüblich und fachlich erforderlich - unter Beachtung der Regeln des Pflanzenschutzrechts. Für die Instandhaltung der Grabmale ist der Verein verantwortlich.