Mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars ist der erste Schritt in Richtung Städtische Musikschule getan. Damit nun alles reibungslos verläuft, sind einige wenige, aber wichtige Punkte zu beachten.


Bitte füllen Sie das Online-Formular am Computer vollständig aus, schicken Sie es ab und drucken es für ihre Unterlagen aus.

Sobald die Einteilung im gewünschten Fach und/oder Instrument erfolgt ist (in der Regel zum 1. Mai und 1. November jeden Jahres) erhalten die Schülerinnen und Schüler eine schriftliche Terminmitteilung oder die betreffende Lehrkraft nimmt  persönlich Verbindung auf, um eine erste Unterrichtsstunde zu vereinbaren.

Bei diesem ersten Termin wird die uns vorliegende Online-Anmeldung von der Schülerin/dem Schüler bzw. der gesetzlichen Vertretung sowie der Lehrkraft unterschrieben. Dadurch ist die Aufnahme in der Musikschule erfolgt und der Vertrag erlangt Rechtsverbindlichkeit. Grundlage  des Vertrages sind die Schulordnung und Gebührensatzung der Städtischen Musikschule.

Die einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 13 Euro (nur bei Neuaufnahmen) wird mit dem ersten Bescheid über die Unterrichtsgebühren berechnet.

Für weitere Informationen steht Ihnen die Verwaltung der Musikschule auch telefonisch unter den Rufnummern 0621 504-2568 oder 504-2566 zur Verfügung.

Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, sich schriftlich oder persönlich in der Verwaltung der Musikschule anzumelden.