Die Stadt Ludwigshafen arbeitet derzeit an der Entwicklung eines Sportstättenentwicklungskonzepts. Umgesetzt wird dies vom Institut für Sportstättenentwicklung (ISE) aus Trier. Zentrale Frage ist: Welche Sportstätten benötigen wir heute und in Zukunft in unserer Stadt? Nun ist die Bevölkerung aufgerufen, sich an einer Befragung zum Thema Sport zu beteiligen.

Welche Sportarten treiben die Ludwigshafenerinnen und Ludwigshafener? Wo machen sie Sport und wie oft in der Woche? Welche Sportstätten nutzen sie, treiben sie im Verein Sport oder lieber alleine? Diese und weitere Fragen sind Bestandteil eines Online-Fragebogens des ISE. Ausfüllen kann diesen Fragebogen jeder und jede, der/die in Ludwigshafen zuhause ist. Gleichzeitig ergeht an eine stichprobenartige Auswahl von 17.000 Bürgerinnen und Bürgern eine Aufforderung, an der Befragung teilzunehmen.

Zur Befragung geht es hier: www.sport-in-lu.de

Handlungsempfehlung

Die Bevölkerungsbefragung ist neben der Befragung der Sportvereine das Herzstück des Prozesses zur Erarbeitung des Sportstättenentwicklungskonzepts. Weitere Bausteine sind die Erfassung aller Sportstätten und Bewegungsräume, eine Auslastungsanalyse der Sportstätten und sogenannte Experteninterviews. In letzteren kommen Menschen zu Wort, die zu bestimmten Zielgruppen (wie Kinder, Frauen, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen) Hinweise geben können.

Am Ende mündet alles in eine Zusammenfassung und Handlungsempfehlung für die Stadt Ludwigshafen. Der Stadtrat wird sich dann mit den Ergebnissen und der Handlungsempfehlung auseinandersetzen.

Verwaltungsvorschrift als Grundlage

Grundlage zur Erarbeitung des Sportstättenentwicklungskonzeptes sind das Sportförderungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz und vor allem die Verwaltungsvorschrift zur Förderung des Baus von Sportanlagen. Die Verwaltungsvorschrift gibt die Maßgaben zur Landesförderung von Sportstätten in den rheinland-pfälzischen Kommunen vor. Die jüngste Novellierung von 2015/2016 rückt den Bedarfsnachweis für die Sportstätten stärker in den Mittelpunkt. So sind beispielsweise zur Schaffung eines Kunstrasenplatzes mindestens 1.800 Nutzungsstunden pro Jahr nachzuweisen.