Unter dem Motto "Eine für alle. Die Metropol-Card!" bieten derzeit 44 Bibliotheken in der Metropolregion Rhein-Neckar einen gemeinsamen Nutzungsausweis an. Das Jahresentgelt für die Metropol-Card beträgt 24 Euro. Jede der beteiligten Bibliotheken kann die Metropol-Card ausstellen oder deren Nutzungsdauer verlängern. Zur Erstanmeldung und zur Registrierung in weiteren Bibliotheken ist die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses mit zusätzlichem Adressnachweis erforderlich.

Rund 1.900.000 Medien in 44 Gemeinden

Rund 1,9 Millionen Medien stehen in den teilnehmenden 44 Bibliotheken zur Verfügung. In Ludwigshafen und Mannheim können neben den Zentral- und Musikbibliotheken auch alle Zweigstellen in den Stadtteilen genutzt werden, ebenso die Mobile Bibliothek in Mannheim sowie der Bücherbus in Heidelberg.

Medien suchen in Metropol-Card-Bibliotheken

Die Metropol-Mediensuche ermöglicht das Stöbern durch das Medienangebot aller Metropol-Card-Bibliotheken, über eine einzige Webseite. Rund zwei Millionen Bücher, Zeitschriften, Filme, CDs und weitere Medienarten warten darauf, entdeckt zu werden. Besuchen Sie die Metropol-Mediensuche unter: metropol-mediensuche.de

Unter der Metropol-Mediensuche können auch alle vorhandenen Mitgliedskonten verwaltet werden. Verlängerungen und Vorbestellungen könnten nun für alle Metropol-Card-Bibliotheken an einem Ort vorgenommen werden.

So geht die Metropol-Mediensuche

Metropol-Mediensuche Anleitung

Mehr Angebot für weniger Geld

Statt in jeder teilnehmenden Bibliothek Jahresgebühren zu bezahlen, steht das gesamte Angebot für lediglich 24 Euro pro Jahr zur Verfügung!

Umtausch vorhandener Ausweise möglich

Wer von dem Angebot Metropol-Card profitieren will, kann sich in einer der beteiligten Bibliotheken anmelden und dort auch die Gebühr für einen Zeitraum von zwölf Monaten zahlen. Vorhandene Bibliotheksausweise können in die Metropol-Card getauscht werden. Restlaufzeiten werden dabei berücksichtigt.

Bitte beachten: Medien, die in einer der Städte entliehen wurden, müssen dort auch wieder zurückgegeben werden, ein Leihverkehr ist leider nicht möglich. Leihfristverlängerungen können ebenfalls nur von der entleihenden Bibliothek vorgenommen werden. Außerdem gilt die jeweils am Ort der Entleihung gültige Benutzungs- und Gebührenordnung.

Selbstverständlich ist es weiterhin möglich, nur die Bibliothek in einer der Gemeinden zu nutzen. Es bleibt dann beim gewohnten Ausweis und den bekannten Konditionen.