Mit Hilfe der Bauleitplanung wird die Bautätigkeit und Siedlungsentwicklung im Stadtgebiet gesteuert. Hierbei wird beispielsweise festgelegt, auf welchen Flächen Baugebiete entstehen oder wo Grünflächen erhalten bleiben sollen.

Anhand eines zweistufigen Planverfahrens, der Flächennutzungsplanung und der Bebauungsplanung wird die Bauleitplanung durchgeführt. Bei Aufstellung eines Bauleitplans wird die Öffentlichkeit über die vorgesehenen Ziele der Planung informiert. Anregungen zu der Planung können vorgetragen werden.

Die Bauleitplanung zählt zu den Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung, Entscheidungsgremium ist der Stadtrat. Verantwortlich für die Durchführung der Bauleitplanverfahren ist der Bereich Stadtplanung.