Ist geklärt, wo genau das künftige Haus gebaut werden soll, stellen sich eine Reihe weiterer Fragen vor allem auch zum Baurecht.

Gibt es eine Grenzbebauung oder darf es frei stehen, welche Baulinien sind zu beachten, steht es trauf- oder giebelseitig zur Straße, wie viele Geschosse sind erlaubt, wie viel Prozent des Grundstückes dürfen bebaut werden? Wo erhalte ich den Roten Punkt, also die Baugenehmigung, und wo eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Steuerliche Vorteile in Sanierungsgebieten

Liegt das neu zu bauende oder zu modernisierende Haus in einem der Sanierungsgebiete Hemshof, Friesenheim, Oggersheim, Mundenheim, Ruchheim, Ludwigshafen-Mitte, Ludwigshafen-Süd oder West, können steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung ist, dass vor Beginn der Maßnahme ein Modernisierungsvertrag mit dem Bereich Baukoordinierung und Stadterneuerung abgeschlossen wird. Dieser wiederum ist Voraussetzung für die Steuerbescheinigung.