Die Beschaffung eines geeigneten Grundstücks erfolgt über den "freien" Markt oder über Immobilienmakler. Darüber hinaus können auch Anfragen bei Wohnungsbaugesellschaften und beim Bereich Immobilien der Stadt Ludwigshafen zum Erfolg führen.

Bei jedem Grundstückskauf kommen neben den reinen Grundstückskosten noch Nebenkosten dazu. Dies sind die Grunderwerbssteuern, die Notariats- und Grundbuchkosten, die Vermessungsgebühren und eventuell die Maklerprovision. Bevor man sich für einen Kauf entscheidet, ist es ratsam, sich Informationen über den Bodenuntergrund zu beschaffen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Informationen nur an Grundstückseigentümer oder bevollmächtigte Dritte (gegen Vorlage der Vollmacht beziehungsweise Eigentumsnachweis) gegeben werden.

Ergebnis eines Bodengutachtens könnte auch sein, dass wegen des möglichen Eindringens von Grundwasser bauliche Vorkehrungen getroffen werden sollten. Neben einem Blick ins Grundbuch, das über privatrechtliche Verpflichtungen informiert, lohnt sich auch das sogenannte Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsicht einzusehen. Hier sind die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen notiert, die mit dem Grundstück verbunden sind. Das Heraustrennen eines Baugrundstücks aus einem größeren, im Grundbuch eingetragenen Grundstück, muss von der Bauaufsicht genehmigt werden.

In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten besteht eine besondere Genehmigungspflicht für jedes Grundstücksgeschäft und jede Baumaßnahme. Ansprechpartner sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Baukoordinierung und Stadterneuerung.