Inwieweit der Rheingönheimer Ortskern anhand eines förmlich festzulegenden Sanierungsgebietes aufgewertet, lebenswerter Wohnraum geschaffen und somit eine Wiederbelebung der Stadtteilmitte erreicht werden kann, erläuterten Vertreterinnen und Vertreter der Abteilung Stadterneuerung den Mitgliedern des Ortsbeirates am Mittwoch, 29. Juni 2022.

Der Stadtrat hat am 18. Juli 2022 der Bewerbung beim Land zugestimmt.

Neues zum geplanten Stadterneuerungsgebiet Rheingönheim

Seit Anfang Juni 2023 liegt der Stadtverwaltung die Zusage des Innenministers zur Aufnahme des vorläufigen Untersuchungsgebiets Rheingönheim ins Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt (SZ) vor. Das Programm SZ ist Teil der Städtebauförderung und unterscheidet sich nicht grundlegend von anderen Förderprogrammen des Bundes für die Stadterneuerung: Auch hier sind Klimaschutz, bauliche Sanierung und Grünplanung unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wesentliche Ziele.

Gemäß dem nun aktualisierten Zeitplan ist die Vergabe des Auftrags zur Erstellung sowohl des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) als auch der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) zur Ausweisung eines Sanierungsgebiets und dem Sanierungsrahmen-plan für dieses Stadterneuerungsgebiet bis Ende 2023/Anfang 2024 geplant.

Die städtischen Gremien (Ortsbeirat, Bau- und Grundstücksausschuss und Stadtrat) werden voraussichtlich bis Ende 2023 über die Beauftragung des Gutachterbüros und zugleich auch die offizielle Einleitung des ISEK und der VU beschließen.

Die Fertigstellung des ISEK und der VU ist bis Sommer 2024 vorgesehen. Das ISEK und die VU wird unter Beteiligung der Bürger*innen Rheingönheims erstellt. Dabei werden nach einer Analyse der Gegebenheiten vor Ort konkrete Maßnahmen erarbeitet, die in den Folgejahren umgesetzt und zur Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität vor Ort beitragen sollen.

Das Ergebnis des ISEK, der VU und der daraus abgeleitete Sanierungsrahmenplan wird bis frühestens Anfang 2025 dem Ortsbeirat vorgestellt und die Sanierungssatzung danach im Stadtrat beschlossen werden.
Mit dem Beschluss des ISEK wird die endgültige Abgrenzung des Stadterneuerungsgebietes (bisheriges Untersuchungsgebiet ist 53 Hektar groß) festgelegt. Diese Festlegung soll zusätzlich in Form eines Sanierungsgebietes erfolgen.

Vorläufige Abgrenzung des Untersuchungsgebiets

Aufgrund bestimmter Kriterien hat die Abteilung Stadterneuerung ein künftig mögliches Sanierungsgebiet vorläufig als Untersuchungsgebiet für die Vorbereitenden Untersuchungen abgegrenzt. Es ist 53 Hektar groß. Das Gebiet südlich der Friedenstraße und östlich Hilgundstraße bis südlich B 44 und südlich Erbachstraße und nördlich des Bahnwegs, im Osten begrenzt durch die Almelstraße und Lambrechter Straße und im Westen durch die Eisenbahnstraße/Riedlangstraße wird für das neue Sanierungsgebiet vorgesehen.

Kriterien: Die ältesten Häuser mit hohem Modernisierungsbedarf liegen beidseits der Hauptstraße.

  • Im Untersuchungsgebiet liegt der Anteil der vor 1950 errichteten Gebäude mit 69 Prozent weit über dem des restlichen Stadtteils (35 Prozent) und der Gesamtstadt (37 Prozent).
  • Der Anteil älterer und ungenutzter Gebäude sowie schlecht ausgestatteter und/oder leerstehender Wohnungen ist höher als im Stadtteil und in der Gesamtstadt. Es besteht teilweise hoher Modernisierungsbedarf.
  • Die Grundstücke haben teilweise einen sehr hohen Versiegelungsgrad.