Regionalplanung
Rheinland-Pfalz ist in Bezug auf die Regionalplanung in vier Regionen aufgeteilt.
Für diese Gebiete nehmen die Planungsgemeinschaften die Regionalplanung wahr. Für die ehemalige Region Rheinpfalz ist der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) zuständig, der sich über die Grenzen der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz erstreckt. Der Verband Region Rhein-Neckar ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Diese Organisation ist am 1. Januar 2006 auf der Grundlage eines Staatsvertrages zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz vom 25. Juli 2005 eingerichtet worden.
Die Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans für das Gebiet der Metropolregion Rhein-Neckar ist die wesentliche Aufgabe des VRRN. Mit der Genehmigung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar im Dezember 2014 bildet dieser seitdem den verbindlichen regionalplanerischen Rahmen als zentrales Steuerungsinstrument für die Weiterentwicklung der Metropolregion Rhein-Neckar. Dieser Regionalplan ist das Ergebnis eines mehrjährigen und umfassenden Beteiligungsprozesses.
Als rechtlich verbindliche Vorgabe formuliert der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar Ziele zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes, Grundsätze als Vorgaben für Abwägungs- und Ermessensentscheidungen sowie unverbindliche Empfehlungen für die Fachplanungsträger. Aktuell steht die 1. Änderung der beiden Plankapitel 1.4 Wohnbauflächen und Plankapitel 1.5 Gewerbliche Bauflächen an. Die erste Offenlage des Planwerks wurde mit Beschluss der Verbandsversammlung des VRRN im Dezember 2022 beendet. Auf Grund der Vielzahl der Einwände und Anmerkungen wird eine 2. Offenlage notwendig. Deren Einleitung ist inzwischen erfolgt. Gemäß Angaben des VRRN wird die 2. Offenlage des Entwurfs im März 2023 beginnen.
Der Bereich Stadtentwicklung ist auf der Ebene der Stadtverwaltung Ludwigshafen in fachlicher Hinsicht der Ansprechpartner gegenüber dem VRRN und in Bezug auf die Verfahren im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Regionalplan.