Rheinland-Pfalz ist in Bezug auf die Regionalplanung in vier Regionen aufgeteilt.

Für diese Gebiete nehmen die Planungsgemeinschaften die Regionalplanung wahr. Für die ehemalige Region Rheinpfalz ist der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) zuständig, der sich über die Grenzen der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz erstreckt. Der Verband Region Rhein-Neckar ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Diese Organisation ist am 1. Januar 2006 auf der Grundlage eines Staatsvertrages zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz vom 25. Juli 2005 eingerichtet worden.

Die Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans für das Gebiet der Metropolregion Rhein-Neckar ist die wesentliche Aufgabe des VRRN. Mit der Genehmigung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar im Dezember 2014 bildet dieser seitdem den verbindlichen regionalplanerischen Rahmen als zentrales Steuerungsinstrument für die Weiterentwicklung der Metropolregion Rhein-Neckar. Dieser Regionalplan ist das Ergebnis eines mehrjährigen und umfassenden Beteiligungsprozesses.

Als rechtlich verbindliche Vorgabe formuliert der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar Ziele zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes, Grundsätze als Vorgaben für Abwägungs- und Ermessensentscheidungen sowie unverbindliche Empfehlungen für die Fachplanungsträger. 

Aktuell

Derzeit steht die Fortschreibung des Teilregionalplans „Windenergie“ sowie die Aufstellung des Teilregionalplans „Freiflächen-Photovoltaik“ zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar an. 
Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2023 die Durchführung des Beteiligungsverfahrens und der Offenlage der beiden vorgenannten Teilregionalpläne beschlossen.
Die Planunterlagen werden vom 5. März 2024 bis einschließlich 29. April 2024 an folgenden Stellen ausgelegt und können dort während der genannten Zeiten eingesehen werden: 
- Stadt Ludwigshafen am Rhein, Bereich 4 - 11 Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung, 2. OG, Raum 222, Jaegerstraße 1, 67059 Ludwigshafen,      Mo. bis Do. 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16:00 Uhr, Fr. 9.00 - 12.00 Uhr
- Verband Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim, EG/Empfangsbereich, Mo - Do 8:30-16:00 Uhr; Fr 8:30-13:00 Uhr.
Gleichzeitig werden die Unterlagen im Internet unter 

www.m-r-n.com/was-wir-tun/themen-und-projekte/projekte/windenergie


www.m-r-n.com/was-wir-tun/themen-und-projekte/projekte/photovoltaik


digital bereitgestellt. 

 

Im Zeitraum 2021 bis Ende 2023 erfolgte die 1. Änderung des seit 2014 gültigen Einheitlichen Regionalplans mit der Fortschreibung der beiden Plankapitel 1.4 Wohnbauflächen und Plankapitel 1.5 Gewerbliche Bauflächen. Nach insgesamt zwei Offenlagen wurde der Satzungsbeschluss des Planwerks durch die Verbandsversammlung des VRRN im Dezember 2023 gefasst. Die Genehmigung der 1. Änderung durch die zuständigen Ministerien in Stuttgart, Mainz und Wiesbaden steht noch aus. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese bis zum Jahreswechsel 2024/2025 vorliegen wird. Mit erfolgter Genehmigung wird diese 1. Änderung rechtskräftig und ist bei der kommunalen Bauleitplanung zu beachten. 


Der Bereich Stadtentwicklung ist auf der Ebene der Stadtverwaltung Ludwigshafen in fachlicher Hinsicht der Ansprechpartner gegenüber dem VRRN und in Bezug auf die Verfahren im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Regionalplan.

Weitere Informationen dazu finden sich unter:

www.m-r-n.com/regionalplanung

www.m-r-n.com/was-wir-tun/themen-und-projekte/projekte/einheitlicher-regionalplan