Ziel im Stadtumbauprozess ist es, die Bedeutung der Ludwigshafener Innenstadt als Einkaufs- und Wohnstadt zu stärken.

Wesentliche Voraussetzung dafür ist ein attraktives Stadtbild, das eine angenehme Atmosphäre ausstrahlt und zum Verweilen in den Geschäftsstraßen der City einlädt. Die Gestaltung des öffentlichen Raums prägt die Wahrnehmung besonders. So wirken unübersichtliche Bereiche unangenehm und werden als unsicher empfunden. Klare Formen, eine dezente Ausstattung und eine einfache Orientierung hingegen lassen ein ansprechendes Flair entstehen.

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen hat daher Steuerungsmöglichkeiten zur Gestaltung ihrer Innenstadt entwickelt. Beispielsweise wurde am 29. September 2008 die Werbeanlagensatzung vom Stadtrat beschlossen. Diese ist in Zusammenarbeit mit einem Fachplaner unter Einbindung des Einzelhandelverbands entstanden. Werbeanlagen prägen wesentlich das Bild der Innenstadt Ludwigshafen am Rhein. Aufgabe der Satzung ist es, ihre äußere Gestaltung zu regeln.

Sondernutzungsrichtlinie

Zum Gesamtbild einer Innenstadt tragen auch wesentlich die Auslagen der Geschäfte und die Außenbestuhlung der Gaststätten und Cafés bei. Die in der Sondernutzungsrichtlinie definierten Regeln zur Warenpräsentation sollen vorrangig dazu beitragen, die teilweise vorhandenen großflächigen Warenauslagen auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. Die Sondernutzungsrichtlinie gilt seit 1. Januar 2011.