Die Stadt Ludwigshafen hat zum 1. Januar 2008 Teile ihrer Innenstadt förmlich als Sanierungsgebiete ausgewiesen.

Ziel ist es, einen Investitionsschub in der City auszulösen und mit privaten Investitionen Verbesserungen in der Bausubstanz und der Wohnqualität zu schaffen. Die beiden Sanierungsgebiete Mitte und Süd sind insgesamt rund 20 Hektar groß. Neben Steuererleichterungen bei Investitionen profitieren Sanierungswillige innerhalb dieses Gebiets von einer individuellen Sanierungsberatung, in der mögliche Zuschüsse und Kostenerstattungen erörtert werden.

Förderung der Modernisierung durch städtebauliche Sanierung

Die städtebauliche Sanierung, wie sie in Mitte und Süd realisiert wird, will vor allem dazu beitragen, die Modernisierung von privaten Immobilien zu fördern und gegebenenfalls erforderliche Ordnungsmaßnahmen zu erleichtern.
Die Sanierung in Mitte und Süd wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Das bedeutet: Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der Paragrafen152 bis 156 des Baugesetzbuches werden nicht angewendet. Für Eigentümer und Eigentümerinnen fallen demnach keine Ausgleichsbeträge an, es findet keine Kaufpreisprüfung bei Immobilienverkäufen statt und bei der Ausbaubeitragspflicht bleibt alles, wie es ist.

Der Stadtumbau als Ganzes wird koordiniert von der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft (W.E.G.). Diese berät und unterstützt auch private Eigentümer bei förderrechtlichen Fragen sowie bei der Antragsstellung.

Modernisierungsvertrag ist Voraussetzung

Vor Beginn förderfähiger Sanierungsmaßnahmen muss unbedingt ein Modernisierungsvertrag mit der Stadt Ludwigshafen oder der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Ludwigshafen (W.E.G.) geschlossen werden. Dies gilt auch, wenn Steuererleichterungen nach Paragraf 7 h, 10 f und 11 a des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Anspruch genommen werden.