Niederschlagswasser, welches von befestigten Flächen abfließt und über die Kanalisation in Bäche und Flüsse abgeleitet wird, trägt maßgeblich zu Hochwasserereignissen und Überschwemmungen bei. Zur Vermeidung von Überschwemmungen müssen mit hohen Kosten Rückhaltebecken errichtet werden.

Die Lösung des Problems liegt darin, das Regenwasser am Ort des Anfalls im Boden zu versickern, sofern die Gegebenheiten es zulassen. Die Versickerung von Regenwasser kann in Flächen oder Mulden mit durchlässigen Oberflächen wie zum Beispiel Rasen, in teildurchlässigen Flächen wie zum Beispiel Fugenpflaster, oder in Sonderanlagen wie unterirdischen Rigolen erfolgen.

Die Auslegung einer Versickerungsanlage sollte von einer Fachfrau beziehungsweise einem Fachmann unter genauer Kenntnis des vorliegenden Bodens (bei Sand und Kies sind die Anlagen am wirtschaftlichsten) erfolgen.

Zum Erhalt des lokalen Wasserhaushalts und um den Anforderungen der Richtlinien hinsichtlich einer klimagerechten Stadtplanung in Bezug auf die Niederschlagswasserbewirtschaftung zu berücksichtigen, forciert die Stadt Ludwigshafen die Entsiegelung innerhalb des Stadtgebiets.

Bei zukünftigen Neubaumaßnahmen nach Paragraf 34 BauGB ist die abflusswirksame, befestigte Fläche um mindestens 20 Prozent gegenüber dem Bestand (Kataster der befestigten Flächen) zu reduzieren.

Dies kann durch Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung erreicht werden, wie durchlässiges Pflaster, Dach- und Fassadenbegrünung, Brauchwassernutzung, Anlagen zur Versickerung/ Verdunstung etc.

Jede Reduzierung der abflusswirksamen Fläche trägt zu einer Verbesserung des innerstädtischen Mikroklimas bei, entlastet die Kanalisation und mindert somit das Überflutungsrisiko. Eine Reduzierung über die 20 Prozent hinaus sind daher sinnvoll und aus umwelttechnischer Sicht zu begrüßen.