Gemeinsam mit dem Umweltministerium des Landes Rheinland-Pfalz und dem Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht hat Ludwigshafen einen Luftreinhalteplan erarbeitet. Der Plan wurde veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

Im Luftreinhalteplan sind Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffe in der Luft, insbesondere des Feinstaubs, festgehalten.

Fortschreibung Luftreinhalteplan 2016 - 2020

Auf der Grundlage des Paragrafen 47 Abs. 5  und 5 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S 1274), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 30. November 2016 (BGBl. I S 2749) in Verbindung mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitäts-standards und Emissionshöchstmengen - 39.BImSchV) - am 06.08.2010 in Kraft getreten -, hat die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz den "Luftreinhalteplan 2016-2020 Ludwigshafen am Rhein"  bezüglich der Überschreitung des Stickstoffdioxidimmissionsgrenzwertes  fortgeschrieben.

Als Untersuchungsgebiet wurde der Innenstadtbereich von Ludwigshafen am Rhein festgelegt. Gemäß der 39. BImSchV ist der seit dem 01.01.2010 geltende Grenzwert für Stickstoff-dioxid (NO2) von 40 μg/m³ verbindlich einzuhalten.

Der Entwurf der aktuellen Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde in der Zeit vom 15.Juni 2016 bis 13. Juli 2016 in der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein, Bereich Umwelt, zur Einsicht ausgelegt. Anmerkungen und Anregungen konnten bis zum 27. Juli 2016 bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein vorgebracht werden. Die eingegangenen Einwände wurden durch die Stadtverwaltung Ludwigshafen geprüft und abgewogen.

Der Stadtrat der Stadtverwaltung Ludwigshafen hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2016 den Luftreinhalteplan beschlossen. Durch die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadtverwaltung Ludwigshafen vom 16. Dezember 2016 wird er mit Wirkung zum 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt.

Aktionsplan zur Feinstaubreduzierung

Aufgrund von Überschreitungen der Stickstoffdioxidgrenzwerte der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung  ab dem Jahr 2006 an der Ludwigshafener Messstation Heinigstraße wurde durch das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht in Zusammenarbeit mit der Stadt Ludwigshafen der bestehende Luftreinhalte- und Aktionsplan zur Feinstaubreduzierung mit Maßnahmen zur Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung fortgeschrieben.

Der Plan bestimmt Maßnahmen, um die Stickstoffdioxid- und Feinstaubbelastung vor Ort dauerhaft zu reduzieren. Die Öffentlichkeit wurde bei der Aufstellung durch Auslegung des Planentwurfs und Veröffentlichung im Internet beteiligt.

Der Plan ist am 10. November 2008 in Kraft getreten. Er wird durch die Veröffentlichung im Internet auf der Seite des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht gemäß Paragraf 47 Absatz 5 BImSchG der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und ist mit Datum dieser Bekanntgabe für die zuständigen Träger der öffentlichen Verwaltung gemäß Paragraf 47 Absatz 6 BImSchG verbindlich.