Für Gebäudebrüter wie Mauersegler, Mehl- und Rauchschwalbe, koloniebrütende Spatzen, Turmfalken, Schleiereulen, Dohlen, Hausrotschwänze, aber auch für Fledermäuse oder Wildbienen werden immer mehr Wohn-, Nist- und Brutmöglichkeiten im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen und Umbauten vernichtet.

Viele ihrer traditionellen Quartiere in Nischen und Öffnungen von Häusern werden oft aus Unkenntnis zerstört oder verschlossen und das, obwohl es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten ist. Da die Population der Insekten in den letzten Jahren um rund 80 Prozent zurückgegangen ist, fehlt den Vögeln zudem die Nahrungsgrundlage. Gründe hierfür sind unter anderem sterile Gärten, versiegelte Flächen und der Einsatz von Düngemittel und Giften. Auch in Ludwigshafen hat das massive Artensterben nicht haltgemacht.

Um dem entgegenzuwirken, trägt jeder, insbesondere aber Grundstücks- und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer eine besondere Verantwortung. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft GAG und die BASF SE gehen bereits mit gutem Beispiel voran: Allein die GAG hat bis zum heutigen Tag dreihundert Nistgelegenheiten während der Gebäuderenovierungen in ihre Hausfassaden problemlos und erfolgreich integriert. Die Ersatzlebensräume werden zur Freude aller größtenteils angenommen. Dies ist Klaus Eisele, der auch im Naturschutzbund Deutschland (NABU) aktiv ist und die Ornithologische Beobachtungsstation Altrhein (Orbea) im Maudacher Bruch betreut, zu verdanken. Er hat das Projekt „Gebäudebrüter“ initiiert und begleitet es weiterhin.

Auch private Haushalte in der Pflicht

Aber auch Private sollten ihrer großen Verantwortung für die laut Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz stehenden tierischen Mitbewohner bewusst sein. So kann man neben einer naturnahen Gartengestaltung auch an bestehenden und neuen Gebäuden sowie Nebengebäuden Nistmöglichkeiten schaffen. Dabei schließen sich Artenschutz und eventuelle Baumaßnahmen nicht aus. Der Arten- und Naturschutz sollte insbesondere bereits bei Neubau oder einer anstehenden energetischen Sanierung von Anfang an in die Planung miteinbezogen werden. Dachsanierungen und Wärmeisolierungen der Außenwände könnten zum Beispiel so erfolgen, dass vorhandene Nester, Einflüge, Nischen, Fugen und sonstige Zufluchtsstätten für Vögel und Fledermäuse in den allermeisten Fällen erhalten bleiben können. Wenn dies nicht möglich ist, ist es ohne viel Aufwand an Ort und Stelle machbar, Ersatznistplätze für Vögel, Fledermäuse und Hautflügler einzurichten. Eine Fassadenbegrünung mit einheimischen Ranken- und Kletterpflanzen hilft viel. Die Anbringung von Ersatznistkästen hat keine negativen Auswirkungen auf die Energieeffizienz bei Wärmedämmung, die Bausubstanz oder die Sauberkeit. 

Rechtzeitige Bauherrenberatung empfohlen

Wer Häuser plant und baut ist oft nicht für das Thema sensibilisiert. Hier hilft die Stadt Ludwigshafen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten sich Bauwillige rechtzeitig beraten lassen. Im Sanierungsfalle überprüft Klaus Eisele in Zusammenarbeit mit der Stadt Ludwigshafen kostenlos das Gebäude auf Gebäudebrüter und steht mit Rat und Tat zur Seite. Aber auch bei allen weiteren Naturschutzfragen ist er der richtige Ansprechpartner. 

Das Bundesnaturschutzgesetz

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, geschützte Arten zu verletzen, zu vergrämen oder zu töten. Viele geschützte Tiere dürfen auch bei ihrer Fortpflanzung, Aufzucht, Mauser und Überwinterung nicht erheblich gestört werden. Fortpflanzungs- und Ruhestätten wie zum Beispiel Nester dürfen nicht entfernt, beschädigt oder unzugänglich gemacht werden. Bauarbeiten dürfen nur durchgeführt werden, wenn geschützte Arten dadurch nicht beeinträchtigt werden. Verstöße können ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro und sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. (siehe „Schutz der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope §§ 37 - 55“)