Als Rheinanlieger ist die Stadt Ludwigshafen eingebunden in das länderübergreifende Hochwasserschutzkonzept. Das Hochwasserschutzkonzept am Rhein ist für ein Hochwasser mit rund 9,28 Meter am Pegel Mannheim ausgelegt worden. Dieses entspricht in Höhe der Kaiser-Wilhelm-Straße einer absoluten Höhe von rund 94,5 Meter über NN.

Die Höhe der Schutzeinrichtungen ergibt sich aus dem Bemessungshochwasser und der Freibordhöhe. Dem Schutzkonzept liegt eine Abflussmenge von 6000 m³/s am Pegel Worms zugrunde. Der Freibord richtet sich nach technischen Regelwerken und bedeutet einen Sicherheitszuschlag. Durch diesen muss das Überströmen der Schutzeinrichtungen infolge von Strömung, Wellenschlag, Brandung und ähnlichem verhindert werden.

Entsprechend den Forderungen der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz darf in dicht besiedeltem Gebiet die Freibordhöhe bis zu 80 Zentimeter betragen.

Die Hochwasserschutzeinrichtungen zwischen Hemshofstraße und Lagerhausstraße wurden seit 1984 in mehreren Abschnitten errichtet. Die unterirdische Kanalsicherung gegen Rückstau von Hochwasser in das städtische Kanalsystem erfolgte 1994. Im Zuge der Umgestaltung des Rheinufer Süd wurde 2001 die Hochwasserschutzlinie neu geordnet. Hierzu bedurfte es der Umsetzung der Deichrückverlegung "an der Dohlwiese". Der Abschnitt an der Parkstraße wurde 2015 ertüchtigt.