MAXX-Tickets: Bisherige Regelung gilt zunächst weiter

Für das kommende Schuljahr 2018/2019 wird die Stadtverwaltung die MAXX-Tickets auf der Basis der bisherigen Anforderungen bewilligen. Die aufgrund des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 22. November 2016 eingetretene Änderung bei der Beurteilung, ob ein Schulweg besonders gefährlich ist, wird im kommenden Schuljahr noch nicht umgesetzt. Die Verwaltung wird zunächst die Unfallkommission bitten, die Schulwege noch einmal zu überprüfen. Dies hat der Stadtvorstand um 12. Juni 2018 beschlossen. "Wir nehmen die Sorgen der Eltern sehr ernst und wollen uns die Zeit nehmen, die einzelnen Schulwege erneut sorgfältig anzuschauen und die Argumente der Eltern in die Entscheidung einzubeziehen. Deswegen setzt der Stadtvorstand seinen Beschluss vom 8. Mai, in dem die Anwendung der neuen, strengeren Maßstäbe aus dem Gerichtsbeschluss übernommen werden sollten, zunächst aus. Da die Überprüfung nicht bis zum Beginn des neuen Schuljahres abgeschlossen werden kann, haben wir uns im Interesse der Familien entschieden, für das kommende Schuljahr die MAXX-Tickets wie in den vergangenen Jahren zu bewilligen", so Bürgermeisterin Prof. Dr. Cornelia Reifenberg. Wenn die Unfallkommission die erneute Prüfung abgeschlossen habe, werde die Stadtverwaltung im jeweiligen Einzelfall über die Übernahme der Kosten für das MAXX-Ticket neu befinden.

Zum Hintergrund
Die Voraussetzungen für die Einstufung eines Schulweges als besonders gefährlich hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 22. November 2016 konkretisiert und verschärft. Die Unfallkommission Ludwigshafen, der Vertreterinnen und Vertreter von Polizei, ADFC, ADAC, RNV sowie den Bereichen Straßenverkehr, Tiefbau und Verkehrsplanung angehören, mussten aufgrund des Beschlusses einige Schulwege neu bewerten.

Die Frage, ob ein Schulweg besonders gefährlich ist, ist nach dem rheinland-pfälzischen Schulgesetz neben der Länge des Schulweges ein wichtiges Merkmal bei der Beurteilung der Frage, ob Eltern für ihre Kinder die Fahrtkosten zur Schule erstattet werden.