Schulbuchausleihe: Leihgebühr wird abgebucht

Die Leihgebühr für die sogenannte entgeltliche Schulbuchausleihe wird zum 1. November 2020 für das Schuljahr 2020/2021 abgebucht. Darauf weist der Bereich Schulen der Stadtverwaltung hin. Zahlungspflichtige sind dafür verantwortlich, dass das von ihnen angegebene Konto korrekt ist und zum Zeitpunkt des Einzugs der Leihgebühr eine ausreichende Deckung aufweist. Ist es nicht möglich, die Lastschrift einzulösen, können den Zahlungspflichtigen entstehende Aufwendungen und Auslagen in Rechnung gestellt werden.