Parkvergehen nun online bezahlen – Geräte und Software der Verkehrsüberwachung modernisiert

Verwarnungsgelder für Parkvergehen können in Ludwigshafen seit Montag, 7. Januar 2019, auch online bezahlt werden. Um den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer diesen Service anzubieten, hat der Bereich Straßenverkehr die technische Ausrüstung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung sowie die verwendete Software modernisiert.

Im Zuge dieser Umstellung lösen Smartphones die ehemaligen Geräte zur Erfassung und Dokumentation von Ordnungswidrigkeiten und Abschleppmaßnahmen ab. Die neuen Mobiltelefone haben den Vorteil, handlicher sowie effektiver zu sein und ersetzen gleichzeitig die bisher verwendeten Diensthandys. Unter anderem ermöglichen die Mobiltelefone – neben der Erstellung mehreren Fotos – durch die Spracherkennung die Aufzeichnung umfangreicher Kommentare bei Parkverstößen und Abschleppmaßnahmen. Die neu eingesetzte Software verhindert beispielsweise die doppelte Erfassung von Fällen. Die Übertragung der Daten erfolgt über die Smartphones in Echtzeit an die Einsatzleitstelle, die bei Anrufen und Fragen auf die jeweiligen Vorgänge zugreifen kann.

Wie bisher hinterlässt die Verkehrsüberwachung des Bereichs Straßenverkehr an den Fahrzeugen von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, die falsch geparkt haben, ein weiß-blaues Informationsblatt, welches auf die begangene Ordnungswidrigkeit und das fällige Verwarnungsgeld hinweist. Das Informationsblatt enthält neuerdings zusätzlich eine Internetadresse und einen mit Smartphones scanbaren QR-Code, mit denen die Betroffenen sich auf dem Online-Portal knoellchen.regioit.de/170 über das ihnen vorgeworfene Vergehen informieren können.

Falls die betroffenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer das Verwarnungsgeld umgehend online bezahlen möchten, erhalten sie auf der Internetseite einen zweiten QR-Code. Mithilfe  dieses zweiten Codes können die erforderlichen Daten für den Zahlungsverkehr mit sogenannten Banking-Apps – sofern von den jeweiligen Geldinstituten unterstützt – übertragen und die Zahlung des Verwarnungsgeldes angewiesen werden. Erfolgt die Online-Zahlung innerhalb einer Woche, sendet die Bußgeldstelle den Betroffenen keine schriftliche Verwarnung zu. Wenn Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ihre Verwarnungsgelder nicht online begleichen wollen, erhalten sie die Verwarnungsgeldaufforderung wie bisher auf dem Postweg.

Kämmerer und Beigeordneter Andreas Schwarz betont, dass die moderne technische Ausrüstung der Verkehrsüberwachung ein effizienteres Arbeiten zulässt. "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Verstöße im ruhenden Verkehr jetzt mit zeitgemäßer Technik, weniger Reibungsverlusten sowie geringerem Zeitaufwand ahnden, dokumentieren und bearbeiten. Ferner konnte den Ludwigshafener Bürgerinnen und Bürgern eine neues Online-Serviceangebot zur Verfügung gestellt werden."