Parks und Grünflächen grundsätzlich geöffnet

Die städtischen Grünflächen Ludwigshafens bleiben grundsätzlich geöffnet, sofern sie nicht von der Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz erfasst sind, die im Zuge der Corona-Pandemie beispielsweise die Sperrung von Kinderspielplätzen und Sportanlagen vorschreibt. Die Stadtverwaltung behalte sich aber weiterhin vor, wie am gestrigen Sonntag, 5. April 2020, öffentliche Anlagen kurzfristig zu sperren, falls an einzelnen Orten erhebliche Verstöße gegen die Rechtsverordnung festgestellt werden, betonte Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. Die gestern von einer Schließung betroffenen Grünflächen Stadtpark und Ebertpark sind seit Montag wieder geöffnet.

"Ich appelliere an die Bürger*innen sowie deren Vernunft, das Abstandsgebot und Versammlungsverbot einzuhalten, um zum Schutz aller die Zahl der Corona-Infektionen eindämmen zu können", erklärte die Oberbürgermeisterin. Bei der Bekämpfung der Pandemie sei es nach wie vor das Ziel, Kontakte auf das Notwendige zu reduzieren. "Ein umfangreicher und wirkungsvoller Schutz vor Infektionen ist dann gegeben, wenn sich jede und jeder Einzelne verantwortungsvoll gegenüber seinen Mitmenschen verhält und diese Vorsorgemaßnahmen befolgt", fügte sie hinzu.