Stadt verlängert Maskenpflicht in der Innenstadt

Die Stadt Ludwigshafen verlängert mit einer neuen Allgemeinverfügung die in der Innenstadt geltende Maskenpflicht zunächst bis zum 20. Dezember 2020. Der bisherige Geltungsbereich der Maskenpflicht wird erweitert um den Carl-Wurster-Platz. "Die Entwicklung der Coronainfektionen in Ludwigshafen gibt uns Anlass zu großer Besorgnis. Aktuell liegt die Inzidenzzahl bezogen auf 100.000 Einwohner*innen bei knapp unter 200. Angesichts des Infektionsgeschehens ist es aus unserer Sicht unerlässlich, die Maskenpflicht in der Innenstadt weiter aufrechtzuhalten", so Bürgermeisterin Prof. Dr. Cornelia Reifenberg. Die Verlängerung der Maskenpflicht hat der Stadtvorstand am Mittwoch, 18. November 2020, einstimmig beschlossen. Auch das Land Rheinland-Pfalz hat seine Zustimmung zu der neuen Verfügung erteilt. "Gleichzeitig appellieren wir an alle Menschen in Ludwigshafen, sich darüber hinaus an die Empfehlungen der Bundesregierung und der Länder vom 16. November 2020 zu halten. Wo immer möglich private Kontakte zu reduzieren oder auf Feiern ganz zu verzichten, um nur zwei Beispiele zu nennen, fällt uns allen sehr schwer. Dennoch ist es der richtige Weg, um die Verbreitung des Coronavirus zu unterbrechen", bekräftigte Reifenberg gemeinsam mit ihren Kolleg*innen im Stadtvorstand, den Beigeordneten Andreas Schwarz, Alexander Thewalt und Beate Steeg.

Geregelt wird die Verlängerung der Maskenpflicht in einer neuen Allgemeinverfügung, die zum 23. November 2020 in Kraft tritt.

Bis dahin gilt die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt vom 22. Oktober 2020. Weiterhin gültig bleibt mit der neuen Allgemeinverfügung das Alkoholverkaufsverbot in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr. Außerdem werden die Öffnungszeiten der gastronomischen Einrichtungen für Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie für Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf an jedem Wochentag auf den Zeitraum von 6 Uhr bis 23 Uhr begrenzt. Umfassende Informationen finden Interessierte im Internet auf www.ludwigshafen.de.

Zum Hintergrund:
Gültig ist die Maskenpflicht in der Prinzregentenstraße, Bismarckstraße, Ludwigstraße, auf dem Rathausplatz, Ludwigsplatz, in der Schulstraße (zwischen Bismarckstraße und Ludwigsplatz), Bahnhofstraße (zwischen Berliner Straße und Rhein-Galerie), Kaiser-Wilhelm-Straße (zwischen Bismarckstraße und Zollhofstraße), Wredestraße (zwischen Bismarckstraße und Lichtenbergerstraße), auf dem Carl-Wurster-Platz, Berliner Platz und in der Mundenheimer Straße (zwischen Yorckstraße und Pfalzgrafenstraße).