Verwaltungsgericht bestätig Maskenpflicht in der Innenstadt

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat mit seinem Beschluss vom 5. November 2020 die Maskenpflicht in der Ludwigshafener Innenstadt bestätigt. Das Gericht lehnte einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die entsprechende Passage in der Allgemeinverfügung der Stadt vom 22. Oktober 2020 ab. "Wir begrüßen die Klarstellung des Verwaltungsgerichtes, das die von der Stadt für Teile der Innenstadt angeordnete Maskenpflicht sowohl in der Sache als auch im Hinblick auf Umfang und Geltungsdauer für rechtmäßig hält. Wir appellieren deswegen nochmals an die Bürger*innen der Stadt und Besucher*innen, sich an die bestehenden Regelungen zur Bekämpfung des Coronavirus zu halten. Nur wenn wir uns alle einschränken, können wir gemeinsam die Verbreitung des Virus aufhalten", so Bürgermeisterin Prof. Dr. Cornelia Reifenberg.

Die Stadtverwaltung wird die laufenden intensiven Kontrollen im Hinblick auf die Maskenpflicht und die weiteren Vorgaben zur Bekämpfung des Coronavirus weiter fortführen.