Reiserückkehrer*innen aus Corona-Risikogebieten haben neue Regelungen zu beachten

Am dem heutigen Montag, 9. November 2020, gelten für Rückkehrer*innen aus Corona-Risikogebieten gemäß der 1. Änderungsverordnung zur Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung (12. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz neue Bestimmungen wie beispielsweise die digitale Einreisemeldung und eine verkürzte Quarantänedauer. Für Reisende innerhalb Deutschlands gelten keine Beschränkungen.

Einreisende aus ausländischen Risikogebieten sind nach ihrer Rückkehr aus Risikogebieten verpflichtet, sich unverzüglich bei dem, für sie zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Außerdem müssen die Betroffenen fortan eine digitale Einreiseanmeldung auf dem Internetportal www.einreiseanmeldung.de ausfüllen. Die gesetzliche Quarantänedauer für einreisende Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Risikogebiet einreisen oder sich in den vergangenen 14 Tage vor der Einreise in einem solchen aufgehalten haben, beträgt jetzt 10 und nicht mehr wie bisher 14 Tage. Für diesen Zeitraum müssen sich die Betroffenen in den eigenen vier Wänden oder einer geeigneten Unterkunft absondern. Während dieser Zeit ist es ihnen nicht gestattet Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.

Eine sofortige Befreiung von dieser Quarantänepflicht durch Vorlage eines negativen Testergebnisses bei Einreise ist nicht mehr möglich. Die Dauer der Quarantäne kann jedoch mit der Vorlage eines negativen Testergebnisses verkürzt werden. Dabei darf der Test grundsätzlich frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden. Das weitere Vorgehen hierzu haben die Rückkehrer*innen mit dem Gesundheitsamt abzustimmen.