Wahl in der Nördlichen Innenstadt: Antragsfrist für Briefwahl endet am 8. Januar

Die Frist zur Abgabe von Briefwahlanträgen für die Wahl zur/zum Ortsvorsteher*in der Nördlichen Innenstadt endet am Freitag, 8. Januar 2021, 18 Uhr. Bis dahin müssen Briefwahlanträge beim Wahlamt im Rathaus eingegangen sein. Die Briefwahlunterlagen können nicht nur online auf www.ludwigshafen.de sondern auch per Post oder per E-Mail an briefwahl@ludwigshafen.de angefordert werden. Dabei müssen Wahlberechtigte zwingend folgende Daten angeben: den Familiennamen, die Vornamen, den Tag der Geburt und die Wohnanschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Briefwahlanträge befinden sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungen, die bis 20. Dezember an alle Wahlberechtigten verteilt wurden. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen online auf www.ludwigshafen.de ist wegen der Postlaufzeiten nur bis 6. Januar 2021, 0 Uhr, möglich.

Das Briefwahlamt im Rathaus hat montags bis freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl, also am 8. Januar, ist das Briefwahlamt auch von 14 bis 18 Uhr offen. Dort kann auch direkt gewählt werden. Auf Grund der Corona-Pandemie werden Wähler*innen allerdings gebeten, vorrangig die oben genannten Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahl zu nutzen.

Nur ausnahmsweise ist es möglich, Briefwahlanträge noch bis Sonntag, 10. Januar 2021, 15 Uhr zu stellen. Dies ist dann der Fall, wenn Wahlberechtigte plötzlich erkranken und deswegen nicht in der Lage sind, persönlich in einem Wahllokal ihre Stimme abzugeben. Die Briefwahlunterlagen müssen in diesem Fall bis 18 Uhr an diesem Sonntag beim Wahlamt im Rathaus abgegeben werden. In den Wahllokalen im Stadtteil dürfen Briefwahlunterlagen nicht angenommen werden. Fragen rund um die Wahl beantwortet das Wahlamt unter E-Mail briefwahl@ludwigshafen.de oder Telefon 0621 504-3830.

Bis jetzt haben rund 950 der 13.500 Wahlberechtigten Briefwahl beantragt.