Landtagswahl: Briefwahl beginnt am 8. Februar

Rund 101.000 Wahlberechtigte sind in Ludwigshafen aufgerufen, am 14. März 2021 die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags neu zu wählen. Das Stadtgebiet Ludwigshafen wurde dafür in zwei Wahlkreise aufgeteilt: Zum Wahlkreis 36 Ludwigshafen I gehören die Stadtteile Friesenheim, Nord/Hemshof, West, Mitte, Süd, Mundenheim sowie Rheingönheim. Im Wahlkreis 37 Ludwigshafen II sind die Stadtteile Oppau, Edigheim, Pfingstweide, Ruchheim, Oggersheim, Maudach und Gartenstadt zusammengefasst.

Briefwahlanträge zur Landtagswahl können ab Montag, 8. Februar 2021 online über die Stadt-Homepage www.ludwigshafen.de, per E-Mail an briefwahl@ludwigshafen.de oder per Post beantragt werden. Wahlberechtigte können Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlamt abholen oder direkt vor Ort wählen. Aufgrund der Corona-Pandemie bittet die Verwaltung darum, die Möglichkeit der Wahl vor Ort nur in Ausnahmefällen zu nutzen. Für die Abholung der Briefwahlunterlagen ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweis- oder Passdokuments erforderlich. Eine Abholung der Briefwahlunterlagen durch Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person muss mindestens 16 Jahre alt sein und darf insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Eine Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Eine sogenannte Vorsorge- oder Generalvollmacht reicht nicht aus. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis 21. Februar zugestellt.

Wer nach diesem Datum keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich unter Telefon 0621 504-3830 an das Briefwahlamt wenden.
Die Briefwahlunterlagen werden nach dem Eingang des Antrages beim Briefwahlamt dann umgehend an die Adresse des/der Wahlberechtigten in Ludwigshafen oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versendet. Um Missbrauch auszuschließen, erhalten Wahlberechtigte bei einer abweichenden Versandanschrift zusätzlich ein Informationsschreiben an ihre hiesige Anschrift.

Das Briefwahlamt der Stadt Ludwigshafen ist ab 8. Februar im ersten Obergeschoß des Rathauses, Rathausplatz 20, dienstags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, außerdem montags, dienstags und mittwochs von 13 bis 16 Uhr und donnerstags 13 bis 18 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl, am 12. März, ist das Briefwahlamt zudem bis 18 Uhr geöffnet.

Wähler*innen die nachweislich plötzlich erkrankt sind, können einen Antrag auf Briefwahl auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr im Rathaus im Wahlamt, Rathausplatz 20, Postfach 21 12 20, 67012 Ludwigshafen stellen. Der Wahlbrief muss in jedem Fall spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus vorliegen. Die Wahllokale im Stadtgebiet dürfen keine Briefwahlunterlagen annehmen.

Zum Hintergrund:
Die Abgeordneten des Landtags Rheinland-Pfalz werden für jeweils fünf Jahre nach den Grundsätzen einer mit
einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Die Wahlberechtigten haben zwei Stimmen: eine Stimme für die Wahl eines/einer Wahlkreis-Abgeordneten (Wahlkreisstimme) und eine Stimme für die Wahl einer Landes- oder Bezirksliste (Landesstimme). Mit ihrer Wahlkreisstimme (Erststimme) entscheiden die Wähler*innen darüber, welcher Abgeordnete in ihrem Wahlkreis direkt gewählt ist. Mit der Landesstimme (Zweitstimme) wird über die Zusammensetzung des Landtags nach Parteien und Wählervereinigungen entschieden.

Da nicht auszuschließen ist, dass durch die Corona-Kontaktbeschränkungen ein Gang ins Wahllokal unmöglich wird, bereitet sich das Land parallel auf eine flächendeckende Alternative vor. Sollte die Pandemie den regulären Wahlgang verhindern, könnte diesmal ausschließlich per Brief gewählt werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative hat der Landtag auf den Weg gebracht.