Landtagswahl: Stadtverwaltung rechnet mit 35.000 Briefwähler*innen

Auf große Resonanz stößt derzeit die Briefwahl zur Landtagswahl: Bereits rund eine Woche nach dem Start am 8. Februar haben über 14.000 Menschen im Ludwigshafener Stadtgebiet Briefwahl beantragt. Das ist bereits mehr als zwei Drittel der Personen, die sich bei der Landtagswahl 2016 für eine postalische Abstimmung entschieden hatten. Damals reichten von 65.000 Wähler*innen 19.000 ihre Wahl per Brief ein. Zur Erinnerung: Bei der diesjährigen Landtagswahl am Sonntag,14. März, werden in Ludwigshafen 101.000 Personen wahlberechtigt sein. Aktuell geht die Wahlleitung davon aus, dass rund 30.000 bis 35.000 Wähler*innen die Alternative zum Urnengang nutzen werden.

Wer sich für die Briefwahl entscheidet, der muss einen Antrag dafür stellen. Dies ist mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich. Wer keine Benachrichtigung bis 1. März erhalten hat, sollte sich beim Wahlamt im Rathaus melden.

Die Briefwahlunterlagen werden nach dem Eingang des Antrages beim Briefwahlamt umgehend an die Adresse des/der Wahlberechtigten in Ludwigshafen oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versendet. Um Missbrauch auszuschließen, erhalten Wahlberechtigte bei einer abweichenden Versandanschrift zusätzlich ein Informationsschreiben an ihre hiesige Anschrift.

Es ist außerdem möglich, die Briefwahlunterlagen über die Stadt-Homepage www.ludwigshafen.de oder per E-Mail briefwahl@ludwigshafen.de zu beantragen. Wahlberechtigte können Briefwahlunterlagen aber auch persönlich im Wahlamt abholen oder direkt vor Ort wählen. Hierzu ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweis- oder Passdokuments erforderlich. Die Abholung der Briefwahlunterlagen durch Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person muss mindestens 16 Jahre alt sein und darf insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Eine Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Eine sogenannte Vorsorge- oder Generalvollmacht reicht nicht aus. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie bittet die Stadtverwaltung darum, auf Besuche im Wahlamt möglichst zu verzichten und die kontaktlose Form der Briefwahl zu nutzen.

Wichtig: Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 12. März 2021, um 18 Uhr. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag,
14. März, um 18 Uhr im Rathaus vorliegen. Wahllokale im Stadtgebiet dürfen keine Briefwahlunterlagen annehmen. Wähler*innen, die nachweislich plötzlich erkrankt sind, können einen Antrag auf Briefwahl auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr im Rathaus im Wahlamt stellen.

Information:

Das Briefwahlamt der Stadt Ludwigshafen im ersten Obergeschoß des Rathauses, Rathausplatz 20, ist dienstags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, außerdem montags, dienstags und mittwochs von 13 bis 16 Uhr und donnerstags 13 bis 18 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl, 12. März, ist das Wahlamt auch nachmittags von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Fragen können per E-Mail an briefwahl@ludwigshafen.de oder telefonisch unter 0621 504-3830 gestellt werden.