Satzung für Vorgärtengestaltung im Malerviertel wird erstellt

Die Mitglieder des Stadtrates beauftragten in ihrer Sitzung am Montag, 12. Juli 2021, die Verwaltung, eine Satzung über die Gestaltung von Vorgärten im Malerviertel östlich der Mundenheimer Straße aufzustellen. Der geplante Geltungsbereich liegt zwischen Mundenheimer Straße im Nordwesten, Wittelsbachstraße im Nordosten, Lagerhausstraße im Südosten und Böcklinstraße im Südwesten

Um die Wohnqualität in dem Quartier aufrechtzuerhalten, soll mit der Gestaltungssatzung eine entsprechende Rechtsgrundlage zur Erhaltung des Ortsbildes geschaffen werden. Augenmerk soll dabei auf den stadtgestalterischen Wert grüner Vorgärten gelegt werden. In dem Gebiet wurden in Einzelfällen bereits ehemals begrünte Vorgärten nahezu vollständig versiegelt.

Ziel ist es, eine Satzung auf Grundlage von Paragraf 88 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz zu erstellen. Dieser ermöglicht es unter anderem, die Gestaltung von Vorgärten im Hinblick auf das Grün zu regeln. Die Satzung ist dann anzuwenden, wenn ein Vorgarten nach Rechtskraft der Satzung erstmals angelegt oder umgestaltet wird.