Für nicht abgesagte Termine erhebt die Führerscheinstelle Storno-Gebühren

Der Bereich Straßenverkehr verlangt ab Montag, 6. Dezember 2021 für nicht abgesagte Termine bei der Führerscheinstelle Storno-Gebühren. Bei nicht wahrgenommenen und vorher nicht rechtzeitig stornierten Termine sind 22,50 Euro zu zahlen. Eine kostenlose, rechtzeitige Stornierung muss spätestens zwei Tage – also 48 Stunden – vor dem eigentlich gebuchten Termin erfolgen. Der Bereich Straßenverkehr hat sich für die Erhebung von Storno-Gebühren entschieden, weil es in den zurückliegenden Monaten wiederholt vorkam, dass Termine bei der Führerscheinstelle zwar gebucht, aber dann nicht wahrgenommen worden waren. Die nicht abgesagten Termine verfielen deshalb ungenutzt.
Dies betraf teilweise mehrere aufeinanderfolgende Termine, die sich Kund*innen in größerer Anzahl über die Online-Vergaben reserviert hatten. Das bedeutete ebenfalls, dass andere Kund*innen diese, bereits vergebenen, Termine nicht angeboten bekamen und sich ihre Wartezeiten auf einen Termin bei der Führerscheinstelle damit zwangsläufig verlängerten.

Wer über die Online-Vergabe einen Termin für die Führerscheinstelle bucht, meldet sich mit der dabei erhaltenen Terminkennung bei der Anmeldung im Eingangsbereich des Verwaltungsgebäudes in der Achtmorgenstraße. Der Bereich Straßenverkehr bittet darum, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen sowie die erforderlichen Unterlagen hierfür bereitzuhalten, da ansonsten die Bearbeitung des entsprechenden Anliegens nicht gewährleistet werden kann.

Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass das Betreten der Dienstgebäude nur unter der 3G-Regel zulässig ist. 3G-Regel bedeutet, dass die Besucher*innen geimpft, genesenen oder negativ auf Corona getestet sein müssen, um die Gebäude betreten zu dürfen.