Katzenschutzverordnung verabschiedet

Am Montag hat der Ludwigshafener Stadtrat das Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsgebot für Freigängerkatzen aus Privathaushalten verabschiedet. Mit großer Mehrheit hatte der Hauptausschuss zuvor für die Einführung der Katzenschutzverordnung gestimmt und damit den Weg in Ludwigshafen am Rhein freigemacht.

Auf Kosten der Stadt müssen jährlich nämlich rund 50 Fundtiere kastriert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 4.000 Euro im Jahr. Durch die Verordnung sollen Katzenbesitzer schon präventiv angehalten werden, ihre freilaufenden Katzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Gleichzeitig soll auch für das Tierheim Rechtssicherheit geschaffen werden. Durch die Registrierung kann bei Fundtieren schneller der rechtmäßige Besitzer ausgemacht werden. Mit der Schutzverordnung folgt die Stadtverwaltung der Empfehlung von Tierschützern und Veterinäramt, welche die Kastration als nachhaltiges und tierschutzgerechtes Mittel zur Eindämmung des Katzenelends betrachten. Durch die Kastrationspflicht soll nicht nur die unkontrollierte Vermehrung der freilaufenden Katzen gestoppt, sondern gleichzeitig auch die durch Inzucht verursachten Schmerzen und Schäden der Tiere verringert werden. Denn in Deutschland leben aktuell etwa zwei Millionen sogenannte Streunerkatzen. Hierbei handelt es sich um ursprünglich entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen, deren Nachkommen, die nun verwildert sind und in Kolonien leben. In Ludwigshafen kommen sie vermehrt in den Kleingartenanlagen und in den Friedhöfen vor. Im Gegensatz zu Wildkatzen kommen diese verwilderten Hauskatzen, die sich zuvor in menschlicher Obhut befanden, draußen auf sich selbst gestellt nicht zurecht und leiden deshalb oft erheblich unter Hunger, Kälte, Krankheiten, Parasitenbefall und Verletzungen. Durch die Regelung soll die Ausbreitung von Krankheiten durch mangelnde Gesundheitsvorsorge eingedämmt werden.

Seit Anfang 2016 haben die Kommunen in Rheinland-Pfalz gesetzlich die Möglichkeit, eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen zu erlassen.