Vereinfachte Visavergabe als Nothilfemaßnahme für Betroffene des Erdbebens möglich – Beigeordneter Schwarz: "Zügige Bearbeitung der Verpflichtungserklärungen angestrebt"

Deutschland ermöglicht durch eine erleichterte Visavergabe Betroffenen der Erdbebenkatastrophe vorübergehend, bis zu 90 Tage, bei engen Familienangehörigen in der Bundesrepublik unterzukommen. Dafür können die Auslandsvertretungen sogenannte C-Visa mit beschränkter räumlicher Gültigkeit an türkische Staatsangehörige erteilen, die enge persönliche Verbindungen in Deutschland haben. Diese Visa sind als Nothilfemaßnahme für Personen in der Türkei vorgesehen, die von dem Erdbeben individuell besonders betroffen sind und vorübergehend zu Familienangehörigen ersten oder zweiten Grades in Deutschland kommen wollen, die entweder deutsche Staatsangehörige sind oder einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzen.

Gemäß den Empfehlungen von Bundesinnenministerium und Auswärtigem Amt wird die Ludwigshafener Stadtverwaltung versuchen, die Termine für die notwendigen Verpflichtungserklärungen – die für die Visaerlangung abgegeben werden müssen – aufgrund der dringlichen Notlage der Betroffenen nach Möglichkeit vorrangig zu bearbeiten. "Die Ludwigshafener Ausländerbehörde veranlasst das in ihrer Macht Stehende, um die Verpflichtungserklärung für Erdbebenopfer zügig zu prüfen, vorzunehmen und den betroffenen Menschen damit so schnell wie möglich helfen zu können. Das streben wir an", betont der für die Bürgerdienste zuständige Beigeordnete Andreas Schwarz. "Auch wenn die Terminvergabe für Verpflichtungserklärungen für die von der Naturkatastrophe Geschädigten prioritär bearbeitet werden können, bitten wir die Menschen um Geduld, da die Ausländerbehörde ihre Personalressourcen nicht umgehend aufstocken kann und die derzeitige Lage auch eine zusätzliche Arbeitsbelastung für die Mitarbeiter*innen darstellt", ergänzt er.

Das aufnehmende Familienmitglied in Deutschland muss eine Verpflichtungserklärung für die Angehörigen abgegeben, damit die entsprechenden Visa erteilt werden können. Die Person, die einlädt, muss auch die Person sein, welche die Verpflichtungserklärung abgibt. Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte ist nicht möglich. Die Stadtverwaltung hat drei Mitarbeiter*innen – zwei Teilzeit- und eine Vollzeitstelle – außerhalb der Ausländerbehörde für die Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen freigestellt, die derzeit angelernt werden und dann auch Termine vergeben und bearbeiten können.

Das dann zunächst für 90 Tage gültige Visum kann für Menschen, die zum Zeitpunkt des Erdbebens ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in den betroffenen Provinzen Kahramanmaras Gaziantep, Hatay, Adana, Malatya, Diyarbakir, Sanliurfa, Adiyaman, Kilis und Osmaniye hatten, im Einzelfall aus humanitären Gründen und auch wegen höherer Gewalt verlängert werden. Die Visa mit auf Deutschland beschränkter Gültigkeit werden als Etikett in den Pass der Antragsteller*innen geklebt.

Von der Entscheidung des Bundesinnenministeriums und des Auswärtigen Amtes für eine erleichterte Visumsvergabe können ausschließlich türkische Staatsangehörige Gebrauch machen. Syrische Staatsangehörige können bei den für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretungen im regulären Verfahren Visaanträge stellen. Die deutschen Auslandsvertretungen für syrische Staatsangehörige haben die Termine für den Familiennachzug, also den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland, aufgestockt. Ferner werden bei der Terminvergabe Antragstellende aus den vom Erdbeben betroffenen Regionen vorrangig bedacht.

Weitere Informationen zur Visumsbeantragung und -vergabe sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes und dem nachfolgenden Link einzusehen: www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/visa/207794