Schulbuchausleihe: Anmeldung zur Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe bis spätestens 26. Juni 2023

Familien, die an der entgeltlichen Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2023/2024 teilnehmen möchten, sollten unbedingt in der Zeit vom 26. Mai bis 26. Juni 2023 ihre Bestellung im Elternportal auf der Internetseite lmf-online.rlp.de abschließen. Darauf macht der Bereich Schulen der Stadtverwaltung aufmerksam. Der Elternbrief mit dem Freischaltcode sollte bis spätestens 25. Mai 2023 durch die Schulen ausgehändigt oder versandt sein. Eltern, die den Brief mit dem Freischaltcode bis dahin noch nicht erhalten haben, können sich direkt an die Schulen wenden.

Es ist deswegen besonders wichtig, die Anmeldefrist einzuhalten, weil bereits ab 27. Juni 2023 die Rückgabescheine erstellt werden. Aus diesen Scheinen ergibt sich, welche Bücher vor Beginn der Sommerferien, und zwar ab 5. Juli bis spätestens 21. Juli 2023, zurückgegeben werden müssen. Gleichzeitig könnte es zu Verzögerungen bei der Lieferung der neuen Schulbücher für das Schuljahr 2023/2024 kommen, wenn keine fristgerechte Anmeldung erfolgt. Deswegen bittet die Schulverwaltung die Eltern darum, die Bestellungen möglichst fristgerecht abzuschließen.

Eltern müssen auch dann eine neue Bestellung im Portal vornehmen, wenn sie bereits in diesem Schuljahr an der Ausleihe teilgenommen haben und die derzeit ausgeliehenen Schulbücher auch im kommenden Schuljahr 2023/2024 im Unterricht verwendet werden. Falls ein Kind die Klasse oder den Bildungsgang wiederholt oder die Schule wechselt, muss ebenfalls eine Bestellung erfolgen.

Eltern, die Hilfe bei der Anmeldung zur entgeltlichen Schulbuchausleihe benötigen, können sich entweder an die Schule wenden, die ihr Kind im kommenden Schuljahr (2023/2024) besuchen wird, oder bis spätestens 22. Juni 2023 telefonisch einen Termin mit der Schulverwaltung für den vorab genannten Anmeldezeitraum vereinbaren. Die Kontaktdaten zu den Mitarbeiter*innen finden sich auf der Homepage der Stadtverwaltung unter dem Link www.ludwigshafen.de/buergernah/buergerservice/dienstleistungen-a-z/detail/services-detail/lernmittelfreiheit.

Die Abbuchung der Leihgebühr erfolgt dann voraussichtlich zum 1. November 2023.