Nutzungsbedingungen der Funktion „Veranstaltungen eintragen“

1. Geltungsbereich
Die Nutzungsbedingungen der Funktion "Veranstaltungen eintragen" gelten für den Veranstaltungskalender der www.ludwigshafen.de.

2. Inhalt der Einträge und Pflichten des Nutzers
Als Nutzer oder Nutzerin der Funktion "Veranstaltung eintragen" übernehmen Sie die Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Seriosität der bereitgestellten Informationen. Dies gilt auch für verlinkte Webseiten. Die Stadt Ludwigshafen macht sich den Inhalt Ihres Eintrags (einschl. der verlinkten Webseiten) nicht zu Eigen.
Sie garantieren, dass Sie durch den Eintrag geltendes Recht sowie Rechte Dritter nicht verletzen. Insbesondere übernehmen Sie die Gewähr, keine Urheberrechte Dritter zu verletzen (insbesondere an Grafiken, Bildern und Texten).
Sie stellen die Stadt Ludwigshafen von sämtlichen Ansprüchen frei, die von Dritten in Zusammenhang mit einem von Ihnen eingetragenen Veranstaltungshinweis gegen die Stadt Ludwigshafen erhoben werden. Der Stadt Ludwigshafen durch die Abwehr o.g. Ansprüche entstehende Kosten (einschl. angemessene Anwaltskosten) werden Sie ersetzen.

3. Veröffentlichung der Einträge
Die Stadt Ludwigshafen behält sich das Recht vor, Einträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, redaktionell zu verändern oder zu löschen.

4. Urheberrecht
Sie räumen der Stadt Ludwigshafen an den in den Veranstaltungskalender eingestellten Veranstaltungshinweisen ein einfaches, örtlich unbeschränktes und unentgeltliches Nutzungsrecht für alle Verwendungszwecke ein.

5. Gewährleistung und Haftung
Die Stadt Ludwigshafen übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veranstaltungshinweise rechtzeitig im Veranstaltungskalender veröffentlicht werden. Die Stadt Ludwigshafen übernimmt ferner keine Haftung für die Richtigkeit der Veranstaltungshinweise und die Durchführung der Veranstaltungen des Nutzers.

6. Salvatorische Klausel
Sofern Teile dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sind, bleiben diese Nutzungsbedingungen im Übrigen wirksam. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die nach Sinn und Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Ludwigshafen.