Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat ein neues Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort" veröffentlicht. Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sind zur Antragstellung aufgerufen.

Ziel der Förderung ist neben der allgemeinen Verbesserung der Verfügbarkeit von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur insbesondere das Laden an attraktiven Zielorten des Alltags wie (Einzel-)Handelseinrichtungen, Gaststätten und an Freizeiteinrichtungen. Insgesamt stehen 300 Mio. Euro zur Verfügung. Elektronische Anträge können ab dem 12.04.2021 bis zum 31.12.2021 gestellt werden. Die eingegangenen Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt („Windhundverfahren“).

Das BMVI verweist in seiner Pressemitteilung auf folgende Details:

  • Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
  • Förderfähig sind nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.

Gefördert wird:

  • der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (3,7 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 € pro Ladepunkt
  • der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 € pro Ladepunkt,
  • der Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 € Förderung pro Standort,
  • der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 € Förderung pro Standort.
  • Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss)
  • Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung.
  • Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.
  • Verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien.
  • Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022

Bewilligungsbehörde sowie Ansprechpartner für administrative und förderrechtliche Fragen ist die BAV:

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Schloßplatz 9
26603 Aurich

Telefon: 0 49 41/6 02-5 55
E-Mail: ladeinfrastruktur@bav.bund.de

Ansprechpartner für technische Fragen ist die NOW GmbH, erreichbar per E-Mail unter ladeinfrastruktur@now-gmbh.de.

Weitere Informationen zur Antragsstellung und zum Förderprogramm finden Sie hier.