Die zu entrichtenden Abfallgebühren orientieren sich an einer von der Behältergröße abhängigen Grundgebühr und der Gebühr für die Mindestleerung sowie der möglichen Zusatzleerungen.

Die tatsächlich zu entrichtende Gebühr orientiert sich also - ähnlich wie bei der Stromrechnung - stärker als bisher am echten Bedarf und dem Verbraucherverhalten. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Tonne im Teilservice selbst bereitstellen, haben die Möglichkeit, die Leerungshäufigkeit selbst zu beeinflussen. Aus hygienischen Gründen ist lediglich die Anzahl der Mindestleerungen vorgegeben. Bürgerinnen und Bürger mit Haushalten im Teilservice und mit einem 14-täglichen Abfuhrrhythmus können ihre Restabfalltonne 18-mal und ihre Biotonne 24-mal zur Leerung bereitstellen.

Alles was darüber hinausgeht, gilt als gebührenpflichtige Zusatzleerung. Für Ein-Personen-Anwesen kann die Zahl der Mindestleerungen auf Antrag beim Restabfall auf zehn gesenkt werden. Bei Bürgerinnen und Bürger, die den Vollservice nutzen, werden die Behälter vom Wirtschaftsbetrieb zur Abfuhr herausgeholt und zurückgestellt. Die Anzahl der Leerungen ist hier vorgegeben.

Behältergrößen

Das Behälterspektrum umfasst bei Behälter für Restabfall die Größen 80 Liter, 120 Liter und 240 Liter für zweirädrige Behälter und 770 Liter und 1.100 Liter für vierrädrige Behälter und für Bioabfall 80 Liter, 120 Liter und 240 Liter. Die Bestimmung der vorzuhaltenden Restabfallbehältergröße erfolgt nach den Vorgaben der Abfallwirtschaftssatzung. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können die Größe des Bioabfallbehälters unabhängig von der Größe des Restabfallbehälters wählen. Auch Papierbehälter können in den Größen 120 Liter, 240 Liter, 770 Liter und 1.100 Liter bestellt werden. Die Nutzung der Papierbehälter ist gebührenfrei.

Gebühren

Für die Neuaufstellung, die Rückholung oder den Tausch eines Behälters (unabhängig von der Abfallfraktion) wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 20 Euro für zweirädrige Behälter beziehungsweise 45 Euro für vierrädrige Behälter pro Behälter erhoben. Zusätzlich kann auch ein Behälterschloss angebracht werden. Für zweirädrige Behälter fallen für die Ausstattung einmalig 20 Euro und danach für die Nutzung monatlich 0,60 Euro an. Für vierrädrige Behälter fallen für die Ausstattung einmalig 45 Euro und danach für die Nutzung monatlich 6,60 Euro an. Eine Behälterreinigung kann bei zweirädrigen Behältern für 38,50 Euro und bei vierrädrigen Behältern für 66,20 Euro erfolgen.

Eine formlose schriftliche Mitteilung, per Fax oder E-Mail der Eigentümerin oder des Eigentümers an den Wirtschaftsbetrieb, genügt. Bei Änderungen, aufgrund eines Eigentümerwechsels, ist die Vorlage des Kaufvertrages notwendig.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen den Bürgerinnen und Bürgern gerne beratend zur Seite.

Zusammensetzung der Gebühren

Die Abfallgebühren setzen sich aus folgenden Faktoren zusammen:

  • Grundgebühr orientiert an der Größe des Restabfallgefäßes
  • Gebühr für Mindestleerungen für Restabfall und gegebenenfalls Bioabfall
  • Gebühr für Zusatzleerungen für Restabfall und gegebenenfalls Bioabfall

Die Grundgebühr enthält neben den Fixkosten (wie etwa für den Fuhrpark), die Kosten für die Wertstoffhöfe, die Papier- und Glassammlung und für das Einsammeln von Sperrmüll oder Grünabfällen. Die Mindestleerungen sind aus hygienischen Gründen notwendig. Die zusätzlichen Gebühren fallen nur für in Anspruch genommene Zusatzleerungen an.

Tausch vorhandener Behälter

Der Umtausch eines Behälters muss vom Hauseigentümer beziehungsweise der Hauseigentümerin beim Entsorgungsbetrieb schriftlich, per Fax oder per E-Mail beantragt werden und kostet je nach Behältergröße 20 oder 45 Euro (siehe Gebühren). Dies gilt für Restabfall- und Biotonnen sowie für Altpapiertonnen. Tauschvorgänge werden grundsätzlich ortsteilbezogen terminiert. Meist erfolgt ein Austausch innerhalb von fünf Werktagen bis spätestens bei der nächsten Leerung. Soweit möglich, wird der Umtauschtag vorab mitgeteilt.