Neben der direkten Urnenwahl am 9. Juni 2024 gibt es auch die Möglichkeit, im Vorfeld per Briefwahl zu Wählen. Die Briefwahl ermöglicht Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl, wenn am Wahltag nicht gewählt werden kann. Wahlberechtigte werden per Wahlbenachrichtigung informiert.

Bis wann erfolgt die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen?

Jede*r Wahlberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigungen werden derzeit zugestellt. Wähler*innen, die bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich umgehend unter der Rufnummer 0621 504-3727 oder per E-Mail an wahlen@ludwigshafen.de mit dem Projektteam Wahlen in Verbindung setzen.

Wie kann ich die Briefwahl beantragen?

Diese Möglichkeiten gibt es zur Beantragung der Briefwahlunterlagen:

Der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung führt Nutzer*innen von Smartphones direkt zu einem bereits teilweise personalisierten Online-Antrag, in dem nur einige Daten ergänzt werden müssen.

Mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag auf Briefwahl ist ein Antrag außerdem auch per Post möglich.

Die Briefwahlunterlagen können zudem ab 6. Mai 2024 im Briefwahlbüro im Pfalzbau persönlich abgeholt werden. Es ist dann auch möglich, direkt vor Ort zu wählen. Hierzu ist grundsätzlich die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweis- oder Passdokuments erforderlich.

Das Briefwahlbüro ist geöffnet:
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 13 bis 16 Uhr
Donnerstag: 13 bis 18 Uhr
Das Briefwahlbüro ist an Brückentagen geöffnet - ausschließlich Schließung an Feiertagen.
Freitags vor der Wahl (7. Juni 2024) ist das Briefwahlbüro bis 18 Uhr geöffnet.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an das Servicecenter 115 oder per E-Mail an briefwahl@ludwigshafen.de .

Wichtiger Hinweis: Wer Briefwahl beantragt hat, muss bei der Kommunalwahl auch per Briefwahl wählen und kann am Wahltag nicht im Wahllokal an der Urnenwahl teilnehmen.

Was passiert mit meinem Briefwahlantrag?

Nach dem Eingang des Antrages beim Briefwahlbüro werden die Briefwahlunterlagen umgehend an die Adresse der wahlberechtigten Person in Ludwigshafen verschickt. Wer möchte, kann sich die Unterlagen auch an eine abweichende Versandanschrift schicken lassen. In diesem Fall informiert das Briefwahlbüro die Wahlberechtigten mit einem zusätzlichen Schreiben an die Meldeadresse in Ludwigshafen, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versandt wurden. Durch diese Information soll ein Missbrauch ausgeschlossen werden.

Bis wann kann ich den Briefwahlantrag stellen?

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro endet am Freitag, 7. Juni 2024, um 18 Uhr. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Bei nicht persönlicher Beantragung sind die Postlaufzeiten zu beachten.

Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen, besteht bis zum Dienstag, 4. Juni 2024, bis 12 Uhr.

Wählerinnen und Wähler, die nachweislich plötzlich erkrankt sind, können einen Antrag auf Briefwahl auch noch am Wahlsonntag, 9. Juni 2024, bis 15 Uhr im Briefwahlbüro im Pfalzbau stellen.

Die beiden Wahlbriefumschläge für die Europawahl (hellrot) und die Kommunalwahl (orange) müssen spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Briefwahlbüro im Pfalzbau vorliegen oder im Behördenbriefkasten der Stadtverwaltung, Bismarckstraße 25, eingeworfen werden. Damit die Briefwahlunterlagen die Stadtverwaltung fristgerecht erreichen, muss der Versand rechtzeitig vorher unter Beachtung der Laufzeiten der Briefzustellung erfolgen.

Sehr wichtig: In den Wahllokalen im Stadtgebiet werden am Wahltag keine Briefwahlunterlagen angenommen.

Wie setzen sich die Briefwahlunterlagen zusammen?

Für die Europawahlen werden zugesendet:

  • Wahlschein zur Europawahl (weiß)
  • Wahlbriefumschlag (hellrot)
  • Stimmzettelumschlag (weiß)
  • Merkblatt zur Briefwahl
  • Stimmzettel zur Europawahl (weiß)

Für die Kommunalwahlen werden zugesendet:

  • Wahlschein zur Wahl des Stadtrates / Ortsbeirates / Ortsvorstehers (gelb) / Bezirksverbands
  • Wahlbriefumschlag (orange)
  • Stimmzettelumschlag (blau)
  • Merkblatt zur Briefwahl
  • Stimmzettel Stadtrat (gelb)
  • Stimmzettel Ortsbeirat (orange)
  • Stimmzettel Ortsvorsteher (violett)

Wie kann ich jemanden Bevollmächtigen meine Briefwahlunterlagen abzuholen?

Zur Abholung der Briefwahlunterlagen kann eine Vollmacht direkt über die Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Das entsprechende Formular befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Zusätzlich zu dieser Vollmacht muss die bevollmächtigte Person ihren eigenen Ausweis mitbringen. Eine Vollmacht kann Personen erteilt werden, die mindestens 16 Jahre alt sind für die Europawahl und 18 Jahre für die Kommunalwahl. Sie dürfen insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Wie wähle ich?

Für das Wählen gibt es eine Schritt für Schritt Anleitung für eine bessere Orientierung.

Sehr wichtig: In der unteren Hälfte des Wahlscheins "Versicherung des Eides“ wird angegeben, dass persönlich oder als Hilfsperson gemäß dem erklärten Willen der Wähler*in gewählt wurde.

Dies ist mit einer Unterschrift zu bestätigen, ohne diese Unterschrift ist die Stimmabgabe für die Briefwahl ungültig.

Wie kann ich die Briefwahl beantragen, wenn es eine Stichwahl gibt?

Stichwahlen gibt es in diesem Jahr möglicherweise bei der Wahl der Ortsvorsteher*innen. Der Stichwahltermin wurde für Sonntag, 23. Juni 2024, festgesetzt. Bereits auf dem Antrag auf Briefwahl für die Wahl der Ortsvorsteher*innen am 9. Juni 2024 kann angekreuzt werden, ob auch bei einer eventuellen Stichwahl Briefwahlunterlager übersandt werden sollen.

Wer bei der Wahl am 9. Juni 2024 im Wahllokal wählt, aber für die Stichwahl am 23.Juni 2024 Briefwahl beantragen möchte, kann diese direkt nach der Wahl analog zur Hauptwahl anfordern.

Weitere Fragen?

Offene Fragen können telefonisch durch das Servicecenter 115 beantwortet werden.