Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis Freitag, 3. Mai 2024, 12 Uhr, bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der (Bismarckstraße 21, 67059 Ludwigshafen, EG, Infotheke) erhalten oder hier herunterladen.