2-11 Bereich Finanzen
Aufgabe
Der Bereich Finanzen besteht aus fünf Abteilungen:
- Haushalt, Vermögen und Schulden
- Steuerverwaltung
- Geschäftsbuchhaltung
- Zahlungsverkehr, Verwaltung und Vollstreckung Außendienst
- Personenkontenführung/Vollstreckung Innendienst
Die Hauptaufgaben des Bereichs sind folgende:
- Finanzplanung verantworten und finanzwirtschaftliche Grundsatzfragen klären
- sich um Angelegenheiten des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens kümmern, die insbesondere den Entwurf der Haushaltssatzung sowie die Aufstellung und Ausführung des Haushaltplans und des Budgets betreffen
- Auswirkungen von Finanzströmen bei Sondervermögen und städtischen Eigengesellschaften auf den Haushalt überwachen
- Rechenschaftsberichte, Kassen- und Finanzstatistiken sowie Finanzberichte erstellen
- Belege sammeln sowie Tages-, Monats- und Jahresabschlüsse für die Buchführung erstellen
- die Jahresrechnung durch Aufstellung des Kassenabschlusses vorbereiten
- Jahres- und Gesamtabschluss der Stadt Ludwigshafen sowie Jahresabschlüsse verschiedener Stiftungen erstellen
- Organisation der zentralen Buchhaltung mit Verbuchung aller Geschäftsvorfälle der Stadtverwaltung Ludwigshafen
- das Anlagevermögen und die Sonderposten der gesamten Stadtverwaltung verwalten
- das Geld- und Kapitalvermögen bewirtschaften, wozu insbesondere die Aufnahme von Krediten zählt
- den baren und bargeldlosen Zahlungsverkehr abwickeln
- Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen annehmen oder ausschlagen
- Spendenwesen
- Angelegenheiten des Finanzausgleichs regeln
- an Zuweisungen und Zuschüssen von Dritten mitwirken
- Passivbesteuerung, Umsatzsteuer, Steuerberatung der Stadt
- Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) und anderer Grundbesitzabgaben (Gebühren und Beiträge) sowie weitere, örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern (zum Beispiel Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer) festsetzen und erheben
- über Stundungen, Zahlungserleichterungen, Niederschlagungen und Erlass entscheiden
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen
- eigene öffentlich-rechtliche Forderungen nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) mahnen und auch zentral vollstrecken; hierzu gehört auch die Einleitung von Zwangsvollstreckungen wegen privatrechtlicher Forderungen gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO)
- Vollstreckungshilfe für andere öffentlich-rechtliche Körperschaften leisten
- Zinsen und Vollstreckungskosten festsetzen
- Vermögensauskunft für öffentlich-rechtliche Forderungen abnehmen
- Vollstreckung im Außendienst
- Verwahrgelass verwalten
- Zentrale Adresspflege