Die kommunale Pflegestrukturplanung wurde mit dem Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) vom 25. Juli 2005 in Rheinland-Pfalz gesetzlich festgeschrieben.

Ziel des Gesetzes:

  • Sicherstellung einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen Angebotsstruktur
  • bedarfsgerechte Weiterentwicklung in den Bereichen der ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflege und der komplementären Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege
  • Pflege und Betreuung nachhaltig zu gewährleisten
  • für Menschen, die aufgrund ihres Alters oder wegen Krankheit, Behinderung oder aus anderen Gründen darauf angewiesen sind

Die Landkreise und die kreisfreien Städte stellen unter Berücksichtigung der in Paragraf 1 Absatz 2 genannten Grundsätze für die pflegerische Angebotsstruktur für ihr Gebiet Pflegestrukturpläne für ambulante Dienste und teilstationäre und vollstationäre Einrichtungen auf und schreiben diese regelmäßig fort. Sie haben dabei

  1. den vorhandenen Bestand an Diensten und Einrichtungen zu ermitteln,
  2. zu prüfen, ob ein qualitativ und quantitativ ausreichendes sowie wirtschaftliches Versorgungsangebot in den einzelnen Leistungsbereichen unter Berücksichtigung der Trägervielfalt zur Verfügung steht und
  3. über die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur zu entscheiden.

Die Pflegestrukturplanung hat sich auch auf die komplementären Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege, die Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements und die Entwicklung neuer Formen pflegerischer Angebote zu erstrecken.

Das fachlich zuständige Ministerium hat eine Landesarbeitsgemeinschaft nach Paragraf 1 Absatz 2 Satz 1 Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstrukturgebildet, an der die Stadt Ludwigshafen durch die Pflegestrukturplanung vertreten ist.

Anregungen, Ideen und Wünsche zu dem Thema Pflegestrukturplanung nimmt die Altenhilfeplanung entgegen.