OB Steinruck: Verteidigen die Interessen unserer Stadt

Stadtverwaltung widerspricht Regionalplanung und will Schritte dagegen einschlagen

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen wehrt sich insbesondere gegen zwei Vorhaben, die der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) im Zuge der sogenannten 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans festschreiben möchte: die Beibehaltung und Erweiterung des Vorranggebietes für Industrie und Logistik auf dem Standort "Nördlich A 650-Ruchheim" als gewerbliche Entwicklungsfläche sowie den Verzicht auf Möglichkeiten einer gewerblichen Entwicklung im Bereich Maudach-Süd. Die Stadtverwaltung bittet daher den Hauptausschuss, gegen die Planungen des Verbandes vorgehen zu dürfen. Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck will dafür entsprechende Gespräche innerhalb der Metropolregion führen. Zudem ist die Stadtverwaltung bereit, im Notfall Rechtsmittel gegen die Planungen einzulegen. Für dieses Vorgehen wirbt sie um Zustimmung im Hauptausschuss. Das Gremium tagt am 4. Juli.

"Wir in Ludwigshafen haben von Beginn an klar und deutlich gesagt, dass eine gewerblich-industrielle Nutzung bei Ruchheim für uns nicht in Frage kommt. Dies ist unvereinbar mit den planerischen Zielen der Stadt Ludwigshafen und dem politischen Willen des Stadtrates. Wir werden daher alles in unser Macht stehende unternehmen, unsere Interessen und damit auch die Interessen Ruchheims durchzusetzen. Daher bitten wir die politischen Gremien umgehend um ein Mandat dafür. Wir verstehen durchaus, dass eine komplexe Regionalplanung immer Kompromisse auf allen Seiten erfordert und gehen diese auch mit, sofern sie vertretbar sind. In diesem Fall sehe ich das allerdings nicht. Wenig Verständnis haben wir zudem dafür, dass der VRRN unseren Vorschlag, die gewerblichen Perspektiven in Maudach Süd zu erweitern, nicht mitträgt. Hier besteht also insgesamt erheblicher Gesprächsbedarf, damit die legitimen Interessen Ludwigshafens auch im Zuge der übergeordneten Planung angemessen gewahrt bleiben und uns keine Chancen verbaut werden", verdeutlicht Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. Auch wegen dem von Ludwigshafen prognostizierten Bedarf für die wohnbauliche Entwicklung müsse verhandelt werden. "Wir sind eine wachsende Stadt und erleben Entwicklungen und Bedarfe, denen wir uns stellen müssen. Wir brauchen Entwicklungsspielräume und Planungskorridore – dies immer im Dialog zwischen planender Verwaltung, politischen Gremien und Bürgerschaft", betont die OB.

Stadtverwaltung: kein Vorranggebiet für Industrie und Logistik nördlich der A 650 bei Ruchheim

Ludwigshafen hatte bereits im Zuge der bisherigen Abstimmungsrunden, dem Beteiligungsverfahren und der Offenlage, gegenüber dem VRRN deutlich gemacht, dass die Stadt das Gebiet nördlich der A 650 auf Ruchheimer Gemarkung ausdrücklich nicht als Fläche für Industrie und Logistik sieht. Denn dies würde aus Sicht Ludwigshafens dazu führen, dass die gewerbliche Entwicklung der Stadt auf einen dafür ungeeigneten Standort konzentriert würde – und dies bei steigender Verkehrsbelastung für Ruchheim. Auf der anderen Seite würde der Verzicht auf den gewerblichen Entwicklungsspielraum Maudach-Süd zur Folge haben, dass die geplante Erweiterung eines bestehenden Betriebes nicht ermöglicht werden kann. Darüber hinaus würde die Reduzierung der wohnbaulichen Entwicklungsspielräume dazu beitragen, dass trotz der umfangreichen Bestrebungen für eine Innenentwicklung die künftigen bauleitplanerischen Handlungsmöglichkeiten der wachsenden Stadt Ludwigshafen spürbar und zu Lasten der planerischen Flexibilität eingeschränkt würden, argumentiert die Stadtverwaltung. Die Verwaltung hatte im Zuge des Beteiligungsverfahrens mit dem VRRN ihre Haltung von Beginn an deutlich gemacht. Im Zuge der Anhörung zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans hatte sie die vom Stadtrat am 12. Juli 2021 beschlossene Stellungnahme mit Anregungen und Bedenken beim VRRN Ende Juli 2021 fristgerecht eingereicht.

Was ist der Einheitliche Regionalplan?

Der Einheitliche Regionalplan ist ein raumordnerisches Planwerk, das zwischen dem Landesentwicklungsplan und der kommunalen Bauleitplanung im Planungssystem vorgesehen ist. Er soll die räumliche Entwicklung der Metropolregion in den kommenden 15 Jahren planerisch steuern. Als rechtlich verbindliche Vorgabe formuliert der Plan Ziele zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes, Grundsätze als Vorgaben für Abwägungs- und Ermessensentscheidungen sowie unverbindliche Empfehlungen für die Fachplanungsträger.
Internet: www.ludwigshafen.de/ratsinformationssystem/bi/infobi.php