Heizölverbraucheranlagen müssen nachgerüstet werden

Laut Wasserhaushaltsgesetz gilt dies in Hochwasser-Überschwemmungs- und Risikogebieten

Um den Hochwasserschutz zu verbessern und Hochwasserschäden zu vermeiden, besteht seit Juli 2017 die Verpflichtung für Betreiber*innen von Heizölverbraucheranlagen, diese nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten, wenn diese Anlagen in einem festgesetzten oder gesetzlichen Überschwemmungsgebiet stehen (§ 78c Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz). Betroffen sind alle Anlagen, die zum Stichtag 5. Januar 2018 bereits in einem Überschwemmungsgebiet standen. Diese Umrüstung muss bis zum 5. Januar 2023 vorgenommen worden sein. Heizölverbraucheranlagen, die zum Stichtag 5. Januar 2018 bereits in einem Risikogebiet standen müssen bis zum 5. Januar 2033 hochwassersicher nachgerüstet werden.

Ob die Heizölverbraucheranlage in einem festgesetzten oder gesetzlichen Überschwemmungsgebiet liegt, kann der Hochwassergefahrenkarte des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität unter www.hochwassermanagement.rlp-umwelt.de  entnommen werden. Die Lage der Risikogebiete sind über die Wasserspiegellagenkarte desselben Ministeriums unter www.wasserportal.rlp-umwelt.de zu erfahren.  

Die beim Bereich Umwelt bekannten Betroffenen wurden bereits angeschrieben, die Behörde bittet alle Betreiber*innen von Heizölverbraucheranlagen um eine fristgerechte Nachrüstung und eine schriftliche Bestätigung durch die ausführende Firma an E-Mail: umwelt@ludwigshafen.de oder postalisch an die Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Umwelt, Bismarckstraße 29, 67059 Ludwigshafen.