Aufgabe

Der Bereich Finanzen besteht aus fünf Abteilungen:

  • Haushalt, Vermögen und Schulden
  • Steuerverwaltung
  • Geschäftsbuchhaltung
  • Zahlungsverkehr, Verwaltung und Vollstreckung Außendienst
  • Personenkontenführung/Vollstreckung Innendienst

Die Hauptaufgaben des Bereichs sind folgende:

  • Finanzplanung verantworten und finanzwirtschaftliche Grundsatzfragen klären
  • sich um Angelegenheiten des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens kümmern, die insbesondere den Entwurf der Haushaltssatzung sowie die Aufstellung und Ausführung des Haushaltplans und des Budgets betreffen
  • Auswirkungen von Finanzströmen bei Sondervermögen und städtischen Eigengesellschaften auf den Haushalt überwachen
  • Rechenschaftsberichte, Kassen- und Finanzstatistiken sowie Finanzberichte erstellen
  • Belege sammeln sowie Tages-, Monats- und Jahresabschlüsse für die Buchführung erstellen
  • die Jahresrechnung durch Aufstellung des Kassenabschlusses vorbereiten
  • Jahres- und Gesamtabschluss der Stadt Ludwigshafen sowie Jahresabschlüsse verschiedener Stiftungen erstellen
  • Organisation der zentralen Buchhaltung mit Verbuchung aller Geschäftsvorfälle der Stadtverwaltung Ludwigshafen
  • das Anlagevermögen und die Sonderposten der gesamten Stadtverwaltung verwalten
  • das Geld- und Kapitalvermögen bewirtschaften, wozu insbesondere die Aufnahme von Krediten zählt
  • den baren und bargeldlosen Zahlungsverkehr abwickeln
  • Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen annehmen oder ausschlagen
  • Spendenwesen
  • Angelegenheiten des Finanzausgleichs regeln
  • an Zuweisungen und Zuschüssen von Dritten mitwirken
  • Passivbesteuerung, Umsatzsteuer, Steuerberatung der Stadt
  • Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) und anderer Grundbesitzabgaben (Gebühren und Beiträge) sowie weitere, örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern (zum Beispiel Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer) festsetzen und erheben
  • über Stundungen, Zahlungserleichterungen, Niederschlagungen und Erlass entscheiden
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen
  • eigene öffentlich-rechtliche Forderungen nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) mahnen und auch zentral vollstrecken; hierzu gehört auch die Einleitung von Zwangsvollstreckungen wegen privatrechtlicher Forderungen gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO)
  • Vollstreckungshilfe für andere öffentlich-rechtliche Körperschaften leisten
  • Zinsen und Vollstreckungskosten festsetzen
  • Vermögensauskunft für öffentlich-rechtliche Forderungen abnehmen
  • Vollstreckung im Außendienst
  • Verwahrgelass verwalten
  • Zentrale Adresspflege